Ratgeber: Umzug

 
 

Vorzeitige Wohnungsübergabe
Sie haben auf einen ordentlichen Termin gekündigt und werden per Ende Juni ausziehen. Nun können Sie aber zur Wohnungsübergabe nicht vor Ort sein. Was nun?
21.05.2012 Alex Hämmerli

Bei vorzeitiger Wohnungsübergabe können Sie den Schlüssel per Post zurückschicken.
Ihr lang geplanter Urlaub fällt auf die zwei letzten Juniwochen und Sie sind deswegen am Termin der Wohnungsübergabe nicht anwesend. Es stellen sich die folgenden Fragen: Wer muss sich um allfällige Besichtigungstermine kümmern? Kann Sie jemand vor Ort vertreten? Und was passiert mit den Schlüsseln?

Zutritt zur Wohnung
Für die Zeit Ihrer Abwesenheit müssen Sie dem Vermieter Zutritt zur Wohnung gewähren, damit Besichtigungstermine für die Nachmietersuche stattfinden können. Der Vermieter muss allfällige Termine mindestens 48 Stunden im Voraus anmelden. Falls mehrere Interessenten zur Besichtigung kommen, wird er diese Termine bündeln und zusammen durchführen.


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Vollmacht
Mit einer Generalvollmacht können Sie eine andere Person bevollmächtigen, in Ihrem Namen die Wohnung abzugeben und das Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Die Vollmacht können Sie selber ausstellen. Das kann in etwa so lauten: «Hiermit bevollmächtige ich Max Muster für mich die Wohnung and der Musterstrasse 1 abzugeben und das Zustandsprotokoll der Wohnung zu unterzeichnen.»

Achtung: Übergabeprotokolle mit Anmerkungen über eine allfällige Schadensübernahme sollten Sie grundsätzlich nicht unterschreiben. Das Übergabeprotokoll ist dazu da, den Zustand der abzugebenden Mietwohnung aufzunehmen. Es dient nicht dazu, Sie mit einer Unterschrift für die Kosten der Instandstellung haftbar zu machen.


Schlüssel retournieren
Wenn Sie zur Wohnungsübergabe nicht anwesend sind, können Sie die Wohnungsschlüssel eingeschrieben per Post an den Vermieter schicken. Die Schlüssel müssen spätestens am letzten Werktag des Auszugsmonats beim Vermieter eintreffen. Wenn Sie einen früheren Termin mit Ihrem Vermieter ausgemacht haben, müssen die Schlüssel spätestens an diesem Tag bei dem Vermieter eintreffen. Schicken Sie die Schlüssel frühzeitig ab und planen Sie eine Zustellfrist von sieben Tagen ein.

Mietentschädigung
Bei Unterhaltsarbeiten, die nach einer längeren Mietdauer durchgeführt werden müssen, können Sie als Mieter eine Entschädigung verlangen. Entschädigt wird die Zeit, die Sie früher ausgezogen sind und Ihr Vermieter nutzen konnte, um Unterhaltsarbeiten vorzunehmen. Bei grösseren Arbeiten, für die Sie als Mieter haftbar gemacht werden können, gilt dieses Recht auf Entschädigung nicht.



Kommentare (2)

ImmoScout24 @Ursula (06.07.2012 08:02:06)
Guten Tag Ursula
In der Tat war der letzte Satz im Kasten etwas verwirrend. Wir haben den Text entsprechend angepasst. Grundsätzlich geht es darum, dass man mit dem Protokoll nicht unterschreibt, dass man sämtliche Schäden übernimmt, dem Vermieter also keinen Freibrief unterzeichnet. Ob die Abnützung ausserordentlich war, wird anderweitig bestimmt.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Ursula (04.06.2012 22:27:38)
Der Hinweis im Kasten ist falsch. Falls der Mieter Schäden verursacht und diese nicht vor der Wohnungsabgabe repariert hat, kann die Kostenregelung der Instandstellung durchaus im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Der Mieter ist gemäss Mietrecht für die ausserordentliche Abnützung der Wohnung haftbar - unter diese Umschreibung fallen auch Mieterschäden.

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