Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Der «kleine Unterhalt» liegt beim Mieter
Über die Jahre können in einer Mietwohnung zahlreiche grössere und kleinere Mängel entstehen. Für einige müssen Sie als Mieter selber aufkommen. Dabei spricht man vom «kleinen Unterhalt». Nachfolgend finden Sie einen Überblick.
30.04.2012 Alex Hämmerli

Zum kleinen Unterhalt gehört auch, Schrauben selbst anzuziehen.
Grundsätzlich liegt der Unterhalt der Mietwohnung in der Pflicht des Vermieters – als Gegenleistung für den Mietzins. Es gibt jedoch Ausnahmen: den sogenannten «kleinen Unterhalt». Das sind kleinere Mängel, die der Mieter leicht von Hand beheben kann.

Was gehört zum «kleinen Unterhalt»?
Zum kleinen Unterhalt gehören einfache Reparaturen (Ölen von Scharnieren, Anziehen einer lockeren Schraube etc.) sowie der Ersatz kleiner Gegenstände (Backblech, Zahngläser oder Duschschläuche), falls diese im Fachhandel leicht erhältlich sind.


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Der kleine Unterhalt umfasst weiter:
  • Kaputte Fensterverschlüsse und Türschlösser
  • Defekte Wasserhähne, Steckdosen und Sicherungen, einzelne Kochplatten
  • Verstopfte Abflüsse
  • Defekte Storen-/Rollladen-Kurbeln
  • Zerbrochene Fensterscheiben
  • Russ im Cheminée/Ofen
  • Eis auf dem Balkon/der Terrasse, ungepflegter Garten und vernachlässigte Böden
Wenn es kein kleiner Unterhalt ist
Kann die Mieterin oder der Mieter die Reparatur oder Reinigung nicht selber erledigen, sollte die Beseitigung des Mangels schriftlich vom Vermieter verlangt werden; so zum Beispiel beim Entstopfen der zentralen Abwasserleitung oder für die Reparatur der Geschirrspülmaschine.

 Wie vorgehen, um dem Vermieter einen Mangel zu melden?


Rechtliche Grundlagen
Bestimmungen zur Behebung von Mängeln während der Mietdauer finden Sie in Artikel 259 des Schweizerischen Obligationenrechts. Die Unterscheidung zwischen Reparaturen, die der Vermieter zu tragen hat, und dem kleinen Unterhalt des Mieters ist darin aber nicht klar definiert.

Der «kleine Unterhalt» in der Gerichtspraxis
Zwei Mietgerichtsurteile aus dem Kanton Zürich präzisieren jedoch die eher ungenauen Regelungen. So liegt ein kleiner Unterhalt nur dann vor, wenn der Mieter die Reparatur ohne spezifische Fachkenntnisse selber vornehmen kann. Falls aber nur eine Fachperson den Mangel beseitigen kann, ist die Rechnung Sache des Vermieters.

Der «kleine Unterhalt» im Mietvertrag
Was der kleine Unterhalt alles umfasst, führen manche Mietverträge detaillierter auf: Allgemeine Formularmietverträge beinhalten eine Liste solcher kleineren Reparaturen.

Falls im Mietvertrag nichts weiter erwähnt wird, gilt der allgemeine Richtwert für kleine Unterhaltsarbeiten von bis zu 150 Franken. Klauseln, die der Mieterpartei aber mehr als den kleinen Unterhalt auferlegen, sind unzulässig.


Kommentare (17)

cyril (04.04.2013 20:00:05)
guten tag, meine terrasse ist sehr gross und mit betonplatten bestückt. es gibt keinen wasserhahn. während den 11 jahren haben sich auch wurzeln unter den platten gebildet. 2x wurde die reinigung durch einen fachspezialisten vom vermieter gereinigt. beim auszug (winter) sind kleinere straucher auf der terrasse gewachsen. der vermieter verlangt jetzt von mir, dass ich für die ganze entferung / entsorgung der pflanzen aufkomme. kosten ca 8500.00. kann er das?
Michèle (19.03.2013 19:23:29)
Guten Tag, wir haben eine Wand in einem Zimmer mit Zustimmung des Vermieters farbig gestrichen. Jetzt ziehen wir aus und unser Vermieter verbietet uns, die Wand selber zu streichen. Eine Freundin ist Malerin und würde uns die Wand gratis streichen. Darf unser Vermieter uns zwingen, die Kosten für den Maler zu übernehmen, wenn wir es lieber selber machen würden?
Vielen Dank
Bürki Patric (20.02.2013 20:12:45)
Guten Tag
Bei mir war in der Küche der Abfluss verstopft, so dass auch ich nichts mehr ausrichten konnte und ich die Hausverwaltung kontaktierte. Diese angagierte einen Sanitär Instalateur der rund 45km von mir zu Hause stationiert ist und habe jetzt wegen `selbstverschuldung`eine Rechnung (Fr.178.-) von der Verwaltung erhalten. Muss ich diese bezahlen und wenn ja kann ich mich wehren dass sie einen Sanitär Instalateur aus einer anderen Stadt angagiert haben ohne mich zu fragen? Mfg
Iris (06.02.2013 17:51:51)
Guten Tag,
Muss ich als Mieter die Lüftung im Bad reparieren und bezahlen?
ImmoScout24 @Julia (11.01.2013 16:26:32)
Guten Tag Julia
Die genannte Summe liegt über dem Richtwert für den kleinen Unterhalt. Es könnte sich auch um einen Versicherungsfall handeln. Fragen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung nach.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
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