1. Sie fordern SchadenersatzEinerseits können Sie sich dazu entschliessen, die Wohnung trotzdem beziehen zu wollen. In diesem Fall schulden Sie dem Vermieter aber kein Geld, bis Sie auch wirklich einziehen können. Im Gegenteil: Ihnen steht Schadenersatz für die entstandenen Kosten zu.Der Vermieter muss Ihnen also zum Beispiel die Hotelübernachtungen zahlen, oder das Einlagern der Möbel. Schlagen Sie dabei aber nicht über die Stränge: Vor dem Gericht werden Sie kaum damit durchkommen, wenn Sie einen Monat im 5-Stern-Hotel übernahtet haben, weil Sie ihre 2-Zimmer-Mansarde nicht beziehen konnten.
2. Sie ziehen nicht in die WohnungDie zweite Option: Sie können Sie dem Vermieter mitteilen, dass Sie die Wohnung nicht mehr beziehen wollen. Auch in diesem Fall muss der Vermieter den entstandenen Schaden ersetzen.