Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Ausserordentliche Kündigung: die Checkliste
Wenn Sie ausserhalb der Kündigungsfristen aus Ihrer Mietwohnung ausziehen möchten, gilt es auf verschiedene Punkte zu achten. Unter anderem sollte der potentielle Nachmieter sein Interesse schriftlich bestätigen.
08.10.2012 Valeska Blank

Unter gewissen Voraussetzungen ist ein vorzeitiger Auszug vor dem eigentlichen Kündigungstermin möglich. Als Mieter haften Sie jedoch bis zum ordentlichen Kündigungstermin für die Bezahlung des Mietzinses.


 Download der Checkliste als PDF
 Download der Vorlage für das Kündigungsschreiben


Auf den folgenden Ablauf sollten Sie achten, wenn Sie ausserhalb der Kündigungsfristen aus Ihrer Mietwohnung ausziehen möchten:

1) Rechtzeitig dem Vermieter mitteilen
Wenn Sie vor dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin ausziehen wollen, müssen sie Ihren Mietvertrag als Erstes schriftlich kündigen – am besten per Einschreiben und so früh wie möglich.

Tipp: Behalten Sie die Postquittung und eine Kopie, falls sie Ihre Kündigung später beweisen müssen.


2) Nachmieter suchen
Vorerst wird die Kündigung erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam. Sie sind erst aus dem Mietverhältnis entlassen, wenn Sie Ihrem Vermieter mindestens einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen.

Tipp: Es lohnt sich, dem Vermieter mehrere Nachmieter zu präsentieren. Benutzen Sie für die Suche verschiedene Kanäle. Mit einem Inserat auf ImmoScout24 sprechen Sie genau Ihr Zielpublikum an.


3) Gemeinsam besichtigen
Machen Sie mit dem potenziellen Nachmieter einen Rundgang durch die Wohnung und informieren Sie ihn über den Mietvertrag (Höhe des Mietzinses, Kündigungsfristen etc.)



Weitere Artikel zum Thema Mietvertrag kündigen
 Die Wohnung termingerecht kündigen
 Der Mietvertrag in der Schweiz
 Der akzeptable Nachmieter


4) Interesse schriftlich bestätigen lassen
Zeigt der potenzielle Nachmieter Interesse, die Wohnung auf den frei werdenden Termin zu übernehmen, sollte er Ihnen das schriftlich bestätigen. Zudem sollte er sein Einverständnis mit dem Mietzins bekunden.


5) Bestätigung an Vermieter schicken
Diese Bestätigung so schnell wie möglich dem Vermieter per eingeschriebenem Brief zukommen lassen.


6) Beim Nachmieter nachhaken
Geben Sie dem potenziellen Nachmieter einige Tage Bedenkzeit. Danach können Sie nachfragen, ob er immer noch interessiert ist.


7) Beim Vermieter nachhaken
Erfragen Sie beim Vermieter seine Entscheidung, ob er den Nachmieter akzeptiert.


8) Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen
Wenn sich alle Parteien einig sind, steht Ihrem vorzeitigen Auszug nichts mehr im Weg. Verlangen Sie von Ihrem Vermieter eine Bestätigung, dass Sie aus dem Mietvertrag entlassen sind.


Kommentare (35)

ImmoScout24 @Steffen (17.05.2013 09:26:32)
Guten Tag Steffen
Grundsätzlich ja. Die Situation hängt aber auch davon ab, ob der Garten und Rasen Teil des Mietvertrages sind oder nicht. Am besten Sie wenden sich an die für Sie zuständige Schlichtungsstelle (http://bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden --> Link kopieren und in Browser einfügen) und/oder fragen um rechtliche Hilfe.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Mchichi (17.05.2013 09:17:33)
Guten Tag Mchichi
Sobald es um die Abänderung von Verträgen geht, empfiehlt es sich rechtliche Hilfe beizuziehen.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Sonja (17.05.2013 09:06:33)
Guten Tag Sonja
Richtig. Wie Sie bei einer ausserordentlichen Kündigung vorgehen müssen, lesen Sie weiter oben in diesem Beitrag und der bereitgestellten Checkliste.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Manuela (17.05.2013 09:03:27)
Guten Tag Manuela
Grundsätzlich gelten die Kündigungsfristen und -termine, die auf dem Mietvertrag stehen. Wenden Sie sich am besten an eine Fachperson und/der an die für Sie zuständige Schlichtungsstelle (http://bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden --> Link kopieren und in Browser einfügen).
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Pa (17.05.2013 08:50:22)
Guten Tag Pa
Dies wäre nur dann ein verständliches Argument, wenn es sich um eine 1-Zimmer-Wohnung handeln würde. Im Zweifelsfall wendne Sie sich an die für Sie zuständige Schlichtungsstelle (http://bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden --> Link kopieren und in Browser einfügen).
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
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