Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Beide Konkubinatspartner unterschreiben Mietvertrag
Unterschreibt das Konkubinatspaar den Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung zu zweit, haften sie solidarisch. Trennen sich die zwei Turteltauben, kann der Vermieter bei beiden die ausstehende Miete einfordern.
13.08.2012 Swisscontent Corp.

Unterschreiben beide, haftet das Konkubinatspaar solidarisch.
Sind beide Konkubinatspartner Mieter, heisst dies, dass sie sämtliche Handlungen, die den Mietvertrag betreffen, nur noch gemeinsam vornehmen können.

Dazu gehört z. B. die Anfechtung einer Kündigung oder einer Mietzinserhöhung. Aber auch den Mietvertrag können sie nur noch gemeinsam kündigen.

Solidarisch haften
Wenn beide den Mietvertrag unterzeichnen, haften sie als Konkubinatspaar solidarisch. Solidarisch haften heisst, dass der Vermieter das Recht hat, von beiden Partnern die Bezahlung der ganzen Monatsmiete zu verlangen, ganz egal, wie sie die Mietkosten zwischen ihnen aufgeteilt haben.

Im Fall der Trennung
Wenn sich das Konkubinatspaar trennt, kann kein Partner den anderen aus der Wohnung werfen. Im Streitfall entscheidet ein Gericht oder der Vermieter kündigt beiden.


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