Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Katzenleiter und -netz: Was ist erlaubt?
Wer mit seiner Katze im dritten Stock wohnt, braucht eine Katzenleiter. Da die Fassade des Hauses jedoch nicht zur Mietwohnung gehört, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Ein Katzennetz dagegen ist grundsätzlich erlaubt.
10.08.2012 Ann Schärer

Wer seiner Katze zu artgerechtem Freigang verhelfen möchte, kommt häufig um eine Katzenleiter nicht herum. Dies ist in einer Mietwohnung nicht in jedem Fall erlaubt, da die Fassade ausserhalb des eigenen Balkons nicht vom Mieter genutzt werden darf.


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Eine Katzenleiter bringt Schnurrli sicher in den dritten Stock.
Fragen Sie vor der Montage der Katzenleiter Ihren Vermieter
Es liegt also im Ermessen des Vermieters, eine solche Installation zu erlauben oder auch nicht. Nachbarn, an deren Balkon die Katzenleiter vorbeikommt, sind ebenfalls vorgängig um Erlaubnis zu fragen.

Wer zudem eine Katzentüre einbaut, muss daran denken, dass dieser Eingriff beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden muss. Dies kann unter Umständen ziemlich ans Portemonnaie gehen.

Ein Katzennetz ist grundsätzlich erlaubt
Manche Vermieter verbieten Katzen den Freilauf, was häufig die Anschaffung eines Katzennetzes auf dem Balkon nötig macht. Die Installation eines solchen – häufig nicht sehr dekorativen – Netzes ist grundsätzlich erlaubt.

Auch wenn im Mietvertrag Katzennetze verboten werden, ist dies vor allem bei 08/15-Wohnhäusern, die nicht denkmalpflegerisch geschützt sind, vor Gericht nicht wirklich haltbar.



Kommentare (12)

Marion (14.05.2013 14:53:04)
Wir sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Die Verwaltung einer potentiellen Wohnung hat geschrieben, dass ein Katzennetz nicht erlaubt sei, da äusserliche Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen, da dies das einheitliche Bild der Überbauung stört. Dies sei in einem Reglement für die Stockwerk- oder Mieteigentümer festgehalten. Ich gehe davon aus, dass man hier nichts machen kann? Freundliche Grüsse
BOZ (05.03.2013 17:13:37)
Ich habe kürzlich einen Mietvertrag für eine Genossenschafts-Neubauwohnung unterschrieben. Als ich später die Statuten durchlas, stand darin, dass es nicht erlaubt ist, ein Katzennetz am Balkon zu montieren, da dies das Gesamtbild beeinflusse. Ich habe versucht, eine Sondergenehmigung für die Montage eines Netzes zu erhalten, welche mir jedoch nicht erteilt wurde, ich könne aber vom Mietvertrag zurücktreten, was ich dann leider tat. Hätte ich dies nicht akzeptieren müssen? Freundliche Grüsse
ImmoSocut24 @Sandra (25.02.2013 12:31:15)
Guten Tag Sandra
Eine Katzenleiter können Sie nur mit der Einwilligung der Stockwerkeigetümergemeinschaft anbringen. Am besten erfolgt diese Einwilligung schriftlich. Grund für die Einwilligung ist, dass eine Katzenleiter den Gesamteindruck des Wohnhauses verändert. Mehr zum Thema Stockwerkeigentum lesen Sie hier: http://bit.ly/IS24_Dossier_Stockwerkeigentum
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team

Sandra (30.01.2013 17:47:47)
hallo,
wir haben uns eine Wohnung gekauft und haben die katzentreppe vom Balkon angebracht d.h. die Treppe brührt nicht die Fasade und geht auch an keinen Nachbarn vorbei aber trotzdem haben wir von der Hausverwaltung einen Brief bekommen diese umgehend zu entfernen...was für Rechte haben wir ist doch unsere Wohnung...
vielen Dank im Voraus
ImmoScout24 @Bernd Huber (11.01.2013 11:51:11)
Guten Tag Bernd Huber
Gibt es eine schriftliche Bestätigung dieser Abmachung? Falls nicht, ist es am besten, Sie wenden sich an die für Sie zuständige Schlichtungsstelle (Link kopieren: bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden) oder den Mieterverband.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
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