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Ausgewogene Finanzierung des Eigenheims
Die Finanzierung eines Eigenheims muss gut überlegt sein. Die Faustregel, wonach die laufenden Wohnausgaben maximal einen Drittel des Einkommens betragen dürfen, gilt für die Wohnungsmiete wie auch für Wohneigentum.
29.11.2012 Othmar Bamert
Zur Finanzierung eines Eigenheims können auch Altersvorsorgegelder verwendet werden.
Die eigenen und fremden Mittel zur Finanzierung sollten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, damit die Hypothekarzinsen nicht allzu stark auf das laufende Einkommen drücken.
Mindestens 20 bis 25 Prozent sollte man selber für den Kauf aufbringen. Wer nicht genügend Kleingeld auf dem Konto oder nicht die Möglichkeit für einen Erbschaftsvorbezug hat, kann auch Guthaben aus der Säule 3a oder der Pensionskasse dafür beziehen.
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Finanzierung durch Vorbezug von Altersgeld
Beim
Vorbezug von Altersvorsorgegeldern
gelten gewisse Einschränkungen. So dürfen die Freizügigkeitsgelder nur alle fünf Jahre für selbstbewohntes Wohneigentum bezogen werden. Zudem müssen die Tranchen mindestens 20'000 Franken betragen.
Auch sind Rückzüge ab dem 50. Lebensjahr nur noch bis zur Hälfte des angesparten Kapitals möglich. Ab dem 60. Lebensjahr sind Vorbezüge aus der 2. Säule gar nicht mehr zulässig.
1. und 2. Hypothek von der Bank
Die Finanzinstitute unterscheiden zwischen 1. und 2. Hypotheken. Als 1. Hypothek bekommt man in der Regel 60 bis 65 Prozent des Anlagewertes (Grundstück und Gebäude) oder des Kaufpreises. Was die eigenen Mittel und die 1. Hypothek für die Finanzierung des Eigenheims nicht abdecken, wird mit der 2. Hypothek finanziert. Das sind meist 10 bis 20 Prozent.
Die Zinsen der 1. Hypothek sind 0,5 bis 1 Prozent günstiger als diejenigen der 2. Hypothek. Zudem muss die 1. Hypothek zumindest in der Deutschschweiz nicht amortisiert werden. Daher sollte in den Verhandlungen mit den Finanzinstituten auf einen möglichst hohen Anteil der 1. Hypothek gedrängt werden.
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