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Was darf im Bewerbungsformular gefragt werden?
Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben. In den meisten Fällen heisst dies, ein Anmeldeformular auszufüllen. Welche Fragen darf Ihnen der zukünftige Vermieter stellen?
22.09.2011 Corinna Forrer
Welche Fragen sind erlaubt?
Der künftige Vermieter darf grundsätzlich mit einem Anmeldeformular Informationen über Sie erfragen.
Was sind unzulässige Fragen?
«Sind Sie Mitglied beim Mieterverband?» oder «Sind Sie Mitglied einer Partei?» sind jedoch unzulässige Fragen auf einem Bewerbungsformular.
Der Datenschutzbeauftragte hat
Richtlinien
erlassen, welche Fragen zulässig sind und welche nicht.
Weitere Artikel zum Thema Bewerbung für eine Wohnung
Das Bewerbungsformular
Besichtigungstermin: Gehen Sie nicht unvorbereitet hin
Wohnungsbesichtigung: Der Vermieter muss sich anmelden
Hier einige Beispiele, was in einem Anmeldeformular gefragt werden darf und was nicht:
Zulässige Fragen
Unzulässige Fragen
Was ist Ihr Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Beruf?
Wie beurteilen Sie das Preis-Leistungs-Verhältnisses der Wohnung?
Wer ist Ihr Arbeitgeber?
Sind Sie Mitglied einer Mieterschutzorganisation?
Sind Sie Schweizer oder Ausländer?
Möchten Sie beim Abschluss des Mietvertrages gleich einen Versicherungsvertrag mit der Liegenschaftsverwaltung abschliessen?
Verwenden Sie die Wohnung auch als Wohnung für den Ehepartner (Familienwohnung)?
Leiden Sie unter chronischen Krankheiten?
Wie hoch ist Ihr Einkommen? Angabe in Einkommenskategorien von 10'000er Schritten bis zu CHF 100'000.-
Haben Sie Abzahlungs- und Leasingverträge?
Haben Sie Haustiere?
Sind Sie aufgrund der Situation auf dem Wohnungsmarkt auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen?
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