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Besichtigungstermin:
Gehen Sie nicht unvorbereitet hin
Bei einem Besichtigungstermin sehen Sie gleich selbst, ob die Wohnung zu Ihnen passt oder nicht. Aber: Gehen Sie nicht unvorbereitet hin. Unsere Checkliste hilft, an alles zu denken.
15.01.2013 Corinna Forrer
Beim Besichtigungstermin können Sie sich selbst von der Wohnung überzeugen.
Haben Sie ein vielversprechendes Inserat gesehen, wissen aber noch nicht, ob Sie sich für die ausgeschriebene Wohnung bewerben möchten?
Zusätzliche Bilder und ein
Grundriss
der Wohnung - wie sie häufig bei Inseraten auf Online-Plattformen wie
ImmoScout24
vorhanden sind - können helfen, einen Entscheid zu fällen. Gefällt Ihnen, was Sie sehen, dann ist der nächste Schritt ein Besichtigungstermin.
Checkliste für den Besichtigungstermin zum Herunterladen
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Die passende Wohnung finden
Was in die Wohnungsbewerbung gehört
Checkliste für den Umzug
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie die auf dem Inserat angegebene Kontaktperson an und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Schnelles Handeln kann hier entscheiden: Je früher Sie anrufen, desto grösser ist die Chance, dass die Wohnung noch nicht vergeben ist. Falls möglich, vereinbaren Sie noch für denselben Tag einen Termin.
Die Besichtigung der Wohnung
Machen Sie sich bereits vor dem eigentlichen Besuch ein Bild darüber, was Sie von Ihrer neuen
Wohnung erwarten
. Klären Sie dann an Ort und Stelle, ob die Realität Ihren Vorstellungen entspricht.
DARAUF BEIM BESICHTIGUNGSTERMIN VOR ALLEM ACHTEN:
Bezugstermin
Mietzins
Wohnungsangaben
Umgebung der Wohnung
Nachbarn
Fragen Sie den Vormieter
Wenn der jetzige Mieter Ihnen die Wohnung zeigt, fragen Sie, wie er mit der Verwaltung zufrieden war. Dies gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob beispielsweise ein Problem mit dem Kühlschrank schnell behoben wurde oder nicht.
Bewerbung einreichen
Wenn Ihnen die Wohnung gefällt und Ihren Ansprüchen entspricht, dann füllen Sie das
Bewerbungsformular
so schnell wie möglich aus und senden es an die zuständige Verwaltung.
Commentaires (2)
Stefan
(05.03.2013 21:12:19)
Tony, was bringt es einem das zu wissen, wenn der Vormieter nun weg ist?
Tony Mlr
(14.09.2011 11:50:56)
Wohnungssuche..Absatz..fragen Sie den Vormieter,,ja aber auch den Vermieter,,denn oftmals muss die Whng/Büro geräumt werden weil der Mieter die M.Zinsen nicht bezahlt,,und oder eine Schweinerei verursacht auch so ist es auch immer besser den Vermieter zu fragen und oder dann auch die Nachbarn,,
mf g tm
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