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Ab wann ist der Mietvertrag gültig?
Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien. Ab wann ist dieses Rechtsgeschäft gültig? Ist der Vertrag bereits bindend, wenn Sie ihn zugeschickt bekommen? Oder erst mit Ihrer Unterschrift?
30.01.2013 Corinna Forrer
Der Mietvertrag ist mit der Unterschrift gültig.
Der
Mietvertrag
ist ein Vertrag und somit ein Rechtsgeschäft und wird entsprechend im Obligationenrecht (
OR
) geregelt.
Muss der Mietvertrag schriftlich formuliert sein?
Die Form des Mietvertrages ist vom Gesetz nicht festgelegt. Jedoch wird im Alltag ein Mietvertrag fast immer schriftlich abgeschlossen.
Haben die künftigen Mieter und Vermieter die Form des Mietvertrages nicht festgelegt, aber bereits von einem schriftlichen Vertrag gesprochen, wird davon ausgegangen, dass dieser erst in der Schriftform gültig ist (
Art. 16 OR
).
Beispiel:
Ihr zukünftiger Vermieter erwähnt, dass er Ihnen den Vertrag in den nächsten Tagen zur Unterschrift zuschicken würde. Sie sind damit einverstanden. Und obwohl Sie keine fixe Vertragsform abgemacht haben, kann davon ausgegangen werden, dass der Vertrag nur in schriftlicher Form gültig ist. Denn nur ein Vertrag in Schriftform kann geschickt und unterschrieben werden.
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Post vom neuen Vermieter?
Was wenn der Mietvertrag schon im Briefkasten liegt?
Liegt der Mietvertrag daraufhin in Ihrem Briefkasten, aber Sie möchten die Wohnung nun doch nicht, stellt das für Sie kein rechtliches Problem dar. Erst mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich dazu, die Wohnung zu mieten – mit allen Rechten und Pflichten.
Erst mit Ihrer Unterschrift ist der Mietvertrag gültig
Wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben, ist er rechtsgültig. Überlegen Sie es sich jetzt anders und möchten die Wohnung doch nicht, müssen Sie mit allen anfallenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie einen Mietvertrag – oder sonst einen Vertrag – unterschreiben und entscheiden Sie nicht vorschnell. Denn einmal unterschrieben, übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten eines Mieters.
Können Sie von einem gültigen Mietvertrag zurücktreten?
Wollen Sie trotzdem die neue Wohnung kündigen, müssen Sie bis zum ersten möglichen Kündigungstermin warten. Während dieser Zeit zahlen Sie Miete. Auch die vereinbarte
Mietkaution
müssen Sie stellen. Nur wenn Sie einen solventen
Ersatzmieter
für die Wohnung finden, sind Sie früher von Ihren Verpflichtungen befreit.
Wie bindend ist ein Mietanmeldeformular?
Um sich für eine Wohnung zu bewerben, stellen Sie mit dem Mietanmeldeformular einen Antrag bei der zuständigen Verwaltung. Wenn Sie dieses Formular ausfüllen und der Verwaltung senden, heisst dies noch nicht, dass Sie die Wohnung definitiv wollen. Auch wenn Ihnen als Folge darauf ein entsprechender Mietvertrag zugeschickt wird, sind Sie rechtlich dazu nicht verpflichtet, die Wohnung auch zu mieten. Denn erst mit der Unterschrift kommt der Vertrag zustande.
Commentaires (28)
wiebke lehmann
(27.04.2013 14:04:40)
Hallo ich hab eine Frage,
Sind 5 Jahres mietVerträge gültig?
Wir haben letzten april für eine 3,5 zimmerwohnung einen 5 Jahres Vertrag unterschrieben.
Jetzt möchten wir gerne aus der Wohnung weil wir eine grössere brauchen zwecks nachwuchs und uns 1 Schlafzimmer fehlt.
Kommen wir irgendwie aus dem Vertrag raus?
brunner
(10.04.2013 16:26:14)
Wir haben einen Mietvertrag zu einem zugesagten Objekt nicht unterschrieben und dem Vermieter Brieflich (3 Tage nach Erhalt) abgesagt (Grund: Zusage eines anderen Mietobjektes). Dieser meinte aber, durch die telefonische Zusage (münd. Vertrag) von seiner Seite und der Zusendung des Vertrages sei eine Verbindlichkeit entstanden-Ich sei haftbar (bis 3 Monatsmieten, falls kein anderer Mieter gefunden wird) und er mir die angefallenen admin. Kosten (bis 450.-) in Rechnung stellen wird. Darf er das
mike
(09.04.2013 11:27:16)
Guten Tag
Was ist wen ich die mietvertrag nicht unterschreibe obwohl ich es verlangt habe?
selma
(16.03.2013 23:13:08)
mir haben eine wohnung vermitet die vertrag beide seite unterscheibt haben wir aber die verwaltung sagt mir kommen die schlussel nicht uber gekommmen was mussen mir machen diese broblem'1märz angefangen mitbeging danke
marina
(16.03.2013 16:28:57)
Wir wohnen seit 18 monaten in einem haus. wir haben einen mietvertrag der uns bis ende dezember bindet ausser wir finden einen nachmieter. wir haben den mietvertrag nie unterschrieben. wir möchten jetzt (auf ende märz künden, anfang juli raus) umziehen.
kann er uns zwingen einen nachmieter zu finden, wie es im vertrag steht, obwohl wir diesen vertrag nicht unterschrieben haben?
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