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Die ortsüblichen Kündigungstermine
Sie möchten Ihre Wohnung kündigen? Wissen aber nicht, auf welchen Termin dies möglich ist? Kontrollieren Sie Ihren Mietvertrag. Es gilt der Kündigungstermin, der dort festgehalten ist.
19.07.2012 Corinna Forrer

Der Kündigungstermin steht im Mietvertrag.
In erster Linie gilt immer der Kündigungstermin, der in Ihrem Mietvertrag angegeben ist.

Ist nichts angegeben, gelten die ortsüblichen Kündigungstermine. Im Gesetzesartikel (OR 266a), der sich mit dem Kündigungstermin befasst, steht : Als Kündigungstermin gilt der Ortstermin.

Kündigungstermin: Monatsende
Seit einiger Zeit kann der Mietvertrag jedoch jeweils auch auf das Monatsende gekündigt werden (ausgenommen der 31. Dezember). Weshalb? Die Antwort ist einfach: Die ortsüblichen Termine haben sich geändert.

Welche Termine bei Ihnen ortsüblich sind, können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nachfragen oder bei Ihrer zuständigen Schlichtungsbehörde.



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Kündigungstermine sind meistens im März und September
Die gängigen Quartals- oder Halbjahrestermine für die Kündigung sind zwar nicht mehr so gebräuchlich wie früher, aber immer noch anzutreffen. In manchen Kantonen heisst dies auf Ende März und Ende September.

Kantongängige ortsübliche Kündigungstermine
Aargau31. März, 30. Juni, 30. September
Appenzell AIJedes Monatsende, ausser Dezember
Appenzell ARJedes Monatsende, ausser Dezember
Baselstadt31. März, 30. Juni, 30. September
BasellandJedes Monatsende, ausser Dezember
BernStadt Bern: 30. April, 31. Oktober
Gemeinden ausserhalb: Jedes Monatsende, ausser Dezember
Freiburg31. März, 30. Juni, 30. September
GenfKeine festen Kündigungstermine
GlarusJedes Monatsende
Graubünden31. März, 30. September
Jura31. März, 30. Juni, 30. September
LuzernKeine ortsüblichen Termine
Neuenburg31. März, 30. Juni, 30. September
Nidwalden31. März, 30. Juni, 30. September
Obwalden31. März, 30. September
SchaffhausenJedes Monatsende, ausser Dezember
SchwyzJedes Monatsende, ausser Dezember
Solothurn31. März, 30. Juni, 30. September
St. GallenJedes Monatsende, ausser Dezember
TessinNach Gemeinden unterschiedlich: Entweder jedes Monatsende, ausser Dezember oder 31. März und 30. September
ThurgauNach Gemeinden unterschiedlich: Entweder jedes Monatsende, ausser Dezember oder 31. März und 30. September
Uri31. März, 30. Juni, 30. September
WaadtMeistens 1. April, 1. Juli, 1. Oktober
WallisUnterschiedliche örtliche Kündigungstermine
Zug31. März, 30. Juni, 30. September
ZürichStadt Zürich: 31. März, 30. September
Bezirke: 31. März, 30. Juni, 30. September




Commentaires (29)

rosmarie (10.05.2013 06:58:38)
Vermieter hat mir per Eigenbedarf per 1.8.13 gekündigt. Was wehrt die Schlichtungsstelle für mich ab, damit ich länger bleiben kann. Ich bin ein Sozialfall. Der Vermieter wohnt zur Zeit im Ausland und will wegen Todesfall seiner Frau wieder in die Schweiz kommen. Was ist, wenn der Mieter mit hohem Geschütz auffährt, z. Bsp. wegen Krankheit oder um seinen Unterhalt neu in der CH zu verdienen. Mit welchen Gründen wird er sicher termindlich an sein Recht kommen? Hilfe, ich will nicht raus.
Steven Baumgartner (29.04.2013 17:52:57)
Hallo zusammen, nach "211.100 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches" des Kantons Basel-Stadt sind offenbar die Kündigungstermine jeweils Ende jeden Monats, ausgenommen dem 31. Dezember...?
christine (12.04.2013 21:13:11)
guten tag

ich muss im januar 14 aus der wohnung und suche ab 1.februar 14 im raum zürich eine neue wohnung. werde ich zu diesem zeitpunkt überhaupt eine chance haben, eine wohnung zu finden?
mit freundlichen grüssen
christine
sabrina (19.03.2013 21:35:24)
Hallo wir möchten eine Wohnung per 1.7.2013 mieten. Wir müssen auf den 30.6.13 3 Monate im voraus kündigen. Bin verwirrt da ende März Ostern ist. Bis wann muss ich den Brief (Datum) abgeschickt haben?
Klaus Buchbauer (17.03.2013 10:31:12)
Guten Tag, wer hat Bitte Informationen über die Kündigungstermine einer Wohnung im Tessin/Locarno?
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