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Ab wann ist der Mietvertrag gültig?
Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien. Ab wann ist dieses Rechtsgeschäft gültig? Ist der Vertrag bereits bindend, wenn Sie ihn zugeschickt bekommen? Oder erst mit Ihrer Unterschrift?
30.01.2013 Corinna Forrer
Der Mietvertrag ist mit der Unterschrift gültig.
Der
Mietvertrag
ist ein Vertrag und somit ein Rechtsgeschäft und wird entsprechend im Obligationenrecht (
OR
) geregelt.
Muss der Mietvertrag schriftlich formuliert sein?
Die Form des Mietvertrages ist vom Gesetz nicht festgelegt. Jedoch wird im Alltag ein Mietvertrag fast immer schriftlich abgeschlossen.
Haben die künftigen Mieter und Vermieter die Form des Mietvertrages nicht festgelegt, aber bereits von einem schriftlichen Vertrag gesprochen, wird davon ausgegangen, dass dieser erst in der Schriftform gültig ist (
Art. 16 OR
).
Beispiel:
Ihr zukünftiger Vermieter erwähnt, dass er Ihnen den Vertrag in den nächsten Tagen zur Unterschrift zuschicken würde. Sie sind damit einverstanden. Und obwohl Sie keine fixe Vertragsform abgemacht haben, kann davon ausgegangen werden, dass der Vertrag nur in schriftlicher Form gültig ist. Denn nur ein Vertrag in Schriftform kann geschickt und unterschrieben werden.
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Was wenn der Mietvertrag schon im Briefkasten liegt?
Liegt der Mietvertrag daraufhin in Ihrem Briefkasten, aber Sie möchten die Wohnung nun doch nicht, stellt das für Sie kein rechtliches Problem dar. Erst mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich dazu, die Wohnung zu mieten – mit allen Rechten und Pflichten.
Erst mit Ihrer Unterschrift ist der Mietvertrag gültig
Wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben, ist er rechtsgültig. Überlegen Sie es sich jetzt anders und möchten die Wohnung doch nicht, müssen Sie mit allen anfallenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie einen Mietvertrag – oder sonst einen Vertrag – unterschreiben und entscheiden Sie nicht vorschnell. Denn einmal unterschrieben, übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten eines Mieters.
Können Sie von einem gültigen Mietvertrag zurücktreten?
Wollen Sie trotzdem die neue Wohnung kündigen, müssen Sie bis zum ersten möglichen Kündigungstermin warten. Während dieser Zeit zahlen Sie Miete. Auch die vereinbarte
Mietkaution
müssen Sie stellen. Nur wenn Sie einen solventen
Ersatzmieter
für die Wohnung finden, sind Sie früher von Ihren Verpflichtungen befreit.
Wie bindend ist ein Mietanmeldeformular?
Um sich für eine Wohnung zu bewerben, stellen Sie mit dem Mietanmeldeformular einen Antrag bei der zuständigen Verwaltung. Wenn Sie dieses Formular ausfüllen und der Verwaltung senden, heisst dies noch nicht, dass Sie die Wohnung definitiv wollen. Auch wenn Ihnen als Folge darauf ein entsprechender Mietvertrag zugeschickt wird, sind Sie rechtlich dazu nicht verpflichtet, die Wohnung auch zu mieten. Denn erst mit der Unterschrift kommt der Vertrag zustande.
Commentaires (33)
Biasco
(13.06.2013 23:46:31)
Habe einen Mietvertrag unterschrieben,jetzt musste ich vestesellen das für mein Haustier die Lage mehr als geährlich ist. Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag zurückzuträten?
Hoffe auf positive Antwort. Merci
Rast Romina
(08.06.2013 10:55:32)
Guten Tag ,
ICh habe einen nachmieter gebracht der hat den vertrag auch schon unterschrieben per 10. juni und auch schon die erste miete bezahlt für den juni
bin ich dann vom mietverhältnis befreit ?
meine ehemaligen vermieter wollen mir trotdem für den juni die miete abziehen weil der neue mieter seinen mündliche versprechungen nicht nach kommt das ist doch nicht mehr mein Problem oder ?
Ob der neue mieter dann seinen ver
paul
(07.06.2013 18:07:05)
habe gestern einen mietsvertrag unterschrieben und für 20.06.2013
Schlüsselübergabe vereinbart kann ich noch zurück tretten?
niki
(07.06.2013 11:43:45)
hallo ich habe eine mietevertag kurz unterschrieben ich will aber von vetrag austreten wieviele tagen habe ich es recht, man sagt 10 bis 14 tagen ist es möglich danke für eine antwort.
Marina
(05.06.2013 12:37:50)
Was ist wenn auf dem Mietvertrag der Mann steht aber die Frau von Ihm den Mietvertrag unterschriebt - in wie weit ist der Vertrag dann gültig? oder ist der gültig wenn man dann auch anschliessend seine Miete bezahlt.
Danke für eure ratschläge
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