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Kündigungstermin und Abgabetermin
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Kündigungstermin und Abgabetermin
Der Kündigungstermin ist an dem Tag, an dem der Mietvertrag zu Ende geht. Der Abgabetermin der Wohnung findet meistens gleichzeitig oder einen Tag später statt.
16.03.2012 Corinna Forrer
Der Abgabetermin ist meistens ein Tag nach dem Kündigungstermin.
Im Gesetz ist festgehalten, dass eine Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während den Geschäftszeiten abzugeben ist.
Das heisst, wenn Sie auf den Letzten eines Monats Ihre Wohnung gekündigt haben, dann müssen Sie auch an diesem Tag die Wohnungsabgabe organisieren.
Und zwar während den Büroöffnungszeiten Ihrer Verwaltung.
Tipp:
Machen Sie mit Ihrem Vermieter rechtzeitig einen Übergabetermin ab. Dann gibt es kein Werweissen, wann Sie denn nun Ihre alte Wohnung abgeben können.
Weitere Artikel zum Thema Kündigungstermin
Kündigungstermin am Wochenende
Die ortsüblichen Kündigungstermine
Die Wohnungsübergabe
Abgabetermin ist am Folgetag
Vielerorts hat es sich eingebürgert, dass Sie die Wohnung erst am folgenden Tag gegen Mittag abgeben müssen. Wann genau der Übergabetermin ist, steht häufig im Mietvertrag. Eventuell im Kleingedruckten.
Im Kanton Zürich ist der folgende Tag nach dem Kündigungstermin so gang und gäbe als Abgabetermin, dass es nicht einmal mehr nötig ist, dass er im Mietvertrag vermerkt ist. Wohnen Sie im Kanton Zürich, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Wohnung am Folgetag abgeben können.
Kündigungstermin am Wochenende?
Wenn der Kündigungstermin auf einen Samstag, Sonn- oder allgemeinen Feiertag fällt, wird der Abgabetermin auf den nächsten darauffolgenden Werktag verschoben.
Commentaires (3)
b.bommeli
(08.04.2013 20:30:48)
uns wurde per 1.7.2013 die wohnung gekündigt,(hausbesitzer ist nun im pflegeheim.haus wird verkauft)aber wir haben eine neue wohnung gefunden per 1.6.2013.müssen wir trotzdem noch die junimiete bezahlen? besten dank für eine information
ImmoScout24 @H. Kunz
(30.08.2012 17:48:49)
Guten Tag H. Kunz
Da noch kein Nachmieter den Mietvertrag übernommen hat, haben die jetzigen Mieter das Recht bis zum nächsten Kündigungstermin (in Ihrem Fall Dezember 2012) wohnen zu bleiben. Schliesslich zahlen sie auch weiterhin Miete.
Beste Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
H. Kunz
(27.08.2012 17:35:26)
Guten Tag
Ich vermiete eine schöne Wohnung. Die bisherigen Mieter haben Ende Juli 2012 nicht fristgerecht gekündigt per 30. September 2012. Bisher haben sie keinen Nachmieter gestellt. Klar ist, dass die allfällige Miete bis Dezember 2012 zu bezahlen ist. Haben die aktuellen Mieter die Wohnung nun per 30. September 2012 abzugeben oder dürfen sie die Wohnung noch länger bewohnen und erst per Ende Dezember abgeben?
Leider habe ich für diesen Fall keine Antwort gefunden, die mich zufrieden stellte
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