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Der Vermieter muss sich anmelden
Wer die Wohnung gekündigt hat, kann nicht verhindern, dass der Vermieter mit Mietinteressenten die Wohnung besichtigt. Dieser muss sich aber anmelden und darf nicht jeden Tag kommen.
22.08.2011 SCC
So nicht! Der Vermieter darf nicht unvorangekündigt mit Interessenten vorbeikommen.
Grundsätzlich ist klar: Sie müssen es dem Vermieter gestatten, zusammen mit Mietinteressenten die Wohnung zu besichtigen. Das ist für die Wiedervermietung notwendig. Aber: Auch wenn Sie die Wohnung gekündigt haben, muss sich der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung an gewisse Regeln halten.
Nicht jeden Tag
Der Vermieter ist gehalten, seine Besuche aufs Notwendigste zu beschränken. Er muss auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Terminkalender Rücksicht nehmen.
Allerdings dürfen Sie sich nicht querstellen: Sie dürfen nicht jeden Termin ablehnen und sollten eine gewisse Flexibilität an den Tag legen. Eine gute Idee ist, sich mit dem Vermieter auf eine oder mehrere «Besuchsstunden» pro Woche zu einigen.
Wenn Sie arbeiten, müssen diese ausserhalb der Arbeitszeit – im Normalfall also am Abend – stattfinden. Zu diesen Zeiten dürfen Interessenten vorbeikommen und Sie verpflichten sich, daheim zu sein.
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Nur mit Einverständnis und Vorankündigung
Wenn Sie keine festen Besuchszeiten vereinbaren, muss der Vermieter seine Besuche ankündigen und zwar in der Regel rund 48 Stunden im Voraus. Der Vermieter darf sich auch nicht eigenmächtig und/oder gewaltsam Zutritt in die Wohnung verschaffen, das wäre Hausfriedensbruch.
Allerdings sollten Sie dem Vermieter den Zutritt nicht ohne triftigen Grund verweigern: Er könnte Sie haftbar machen und Schadenersatz verlangen.
Nur neutrale Bilder ins Internet
Viele Vermieter stellen aktuelle Fotos der Wohnungen ins Internet. Das Problem dabei: Auf den Fotos ist die Wohnungseinrichtung des momentanen Mieters zu erkennen. Weil dadurch in Ihre Privatsphäre eingegriffen wird, müssen Sie dies nicht akzeptieren.
Sie können vom Vermieter verlangen, dass er ein «neutrales» Wohnungsfoto oder den Grunddriss verwendet. Allerdings gilt dies nur, wenn Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Ein Foto vom Bad oder der Küche können Sie also kaum verhindern.
Commentaires (4)
griseldis
(04.04.2013 12:53:23)
kann mich der vermieter zwingen , den wohnungsschlüssel zu hinterlegen, damit er ohne mieter die wohnung zeigen kann ?
Admir
(25.01.2013 15:18:48)
Guten Tag
Wenn der Vermieter bereits mit 10 Leuten die Wohnung besucht hat (an ca. 7 Tagen) und immer noch für weitere Termine fragt. Darf ich da nicht einmal stopp sagen?
Gibt es nicht eine Grenze von Besichtigungen?
Danke schon im voraus.
ImmoScout24 @Räber
(12.04.2012 11:56:35)
Guten Tag Räber
Lesen Sie dazu unseren Beitrag "Vorzeitige Wohnungsübergabe". Kopieren Sie dafür folgenden Link in Ihren Browser: bit.ly/IS24_5483
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Räber
(05.01.2012 20:53:26)
Wie sieht es aus, wenn ich früher ausziehe und die Wohnung erst zwei Monate später abgebe? Wer führt die Besichtigungen durch? darf ich dem Vermieter einen Schlüssel dafür schicken und falls er bereits Arbeiten an der Wohnung machen will, muss er die Miete in der Zeit übernehmen? Danke
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