Scout24
AutoScout24
ImmoScout24
JobScout24
FriendScout24
Petites annonces
deutsch
français
italiano
english
Sitemap
Accueil
Conseils utiles
Déménagement
Das Abnahmeprotokoll
Vous n'êtes pas inscrit
s’inscrire
Navigation
Recherche
Publier
My ImmoScout24
Conseils utiles
Vue d'ensemble
Conseils locataires
Déménagement
Construction & rénovation
Conseils propriétaires
Assurance
Énergie
Jardins & loisirs
Installation
Glossaire
Aide
Qui sommes-nous?
Services & Outils
Enregistrer
Mes favoris
(
0
)
Alerte e-mail
ImmoScout24-Thèmes
Inscription Newsletter
Consignes de sécurité
Conseils:
Déménagement
Dossier:
Remise de l’appartement
Envoyer
E-mail est envoyé…
Das Abnahmeprotokoll
Das Abnahmeprotokoll gehört zu jedem Auszug dazu. Prüfen Sie es genau, bevor Sie es unterzeichnen – denn ein zu rasches Einverständnis kann Sie teuer zu stehen kommen.
24.03.2013 Valeska Beck
Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie das Abnahmeprotokoll.
Auch wenn Sie nach einem anstrengenden Zügeltag mit etlichen geschleppten Kisten und polierten Fenstern eigentlich lieber die Beine hochlegen würden: Das Abnahmeprotokoll durchgehen – und zwar Punkt für Punkt – ist Pflicht, bevor Sie die Tür Ihrer alten Wohnung für immer hinter sich schliessen.
Mieter sollen beim Ausfüllen dabei sein
Ein Abnahmeprotokoll ist meist sehr ausführlich und umfasst mehrere Seiten. In einer detaillierten Liste hält der Vermieter noch so kleine Schäden und Mängel an der Wohnung fest.
Daraufhin wird notiert,
für welche Mängel der Mieter die Kosten übernehmen muss
. Darum ist es empfehlenswert, dass der Mieter aktiv beim Ausfüllen des Abnahmeprotokolls mitwirkt.
Auf präzise Formulierung achten
Achten Sie darauf, dass nur tatsächlich festgestellte Schäden im Abnahmeprotokoll genannt werden. Zudem sollte es möglichst präzise formuliert sein.
Ein Beispiel
: Statt «fleckiger Boden» lieber «zwei Zentimeter breite Flecken in der Küchenecke».
Andererseits empfiehlt es sich, explizit zu vermerken, wenn es nichts zu beanstanden gibt.
Weitere Artikel zum Thema Wohnungsabgabe
Die Wohnungsabgabe
Sie haften nicht für alle Schäden
Vorzeitige Wohnungsübergabe
Beweisfunktion bei späterem Streit
Sie sind als Mieter keinesfalls dazu verpflichtet, das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben – vor allem dann nicht, wenn Sie nicht damit einverstanden sind. Es empfiehlt sich auch nicht, nur deshalb zu unterschreiben, um einer möglichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter aus dem Weg zu gehen.
Wird das Protokoll von beiden Parteien kommentarlos unterzeichnet, hat es Beweisfunktion bei späteren Streitigkeiten.
Die Formel «Gilt nicht als Schuldanerkennung»
Wenn Sie in einem oder mehreren Punkten unsicher sind, können Sie immer auf die Formulierung «Gilt nicht als Schuldanerkennung» zurückgreifen, die Sie neben Ihre Unterschrift setzen. Das gibt dem Mieter die Möglichkeit, sich zu wehren, wenn später eine überhöhte Rechnung ins Haus flattert.
Was passiert, wenn Sie nicht unterschreiben?
Durch die Verweigerung Ihrer Unterschrift können Sie im schlimmsten Fall einen langwierigen Streit mit Ihrem ehemaligen Vermieter lostreten. Fühlt sich der Vermieter weiterhin im Recht, wird er Sie in der Regel per eingeschriebenem Brief mehrmals dazu ermahnen, für die Mängel in der Wohnung zu bezahlen.
Werden sich die beiden Parteien nicht einig, wird der Fall wohl letztlich vor dem Richter enden. Fühlen Sie sich als Mieter ungerecht behandelt, sollten Sie sich an den
Mieterverband
in Ihrer Region oder an die
kantonale Schlichtungsstelle
wenden.
Commentaire
Nom
E-mail (ne sera pas publié)
Texte
500
caractères restants
Retour
Garantie de loyer
GARANTIE DE LOYER
Chercher un article
Toutes les rubriques
Chercher avec succès
News ImmoScout24
Insérer avec succès
Conseils locataires
Déménagement
Construction & rénovation
Conseils propriétaires
Assurance
Énergie
Jardins & loisirs
Installation
Glossaire
Mietzinsdepot
ZimmerWohnungVilla
Questions fréquentes (FAQ)
RSS-Feed
Pour une information parfaite et gratuite.
S'inscrire pour l'RSS Feed