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Lebensdauertabelle: Wie lang lebt ein Kühlschrank?
Haushaltsgeräte und -einrichtungen wie Kochherd oder Spannteppich haben unterschiedliche Lebenserwartungen. Wie alt ein Kühlschrank und seinesgleichen werden, erfahren Sie aus der Lebensdauertabelle für Geräte.
11.07.2012 Corinna Forrer

Lebensdauertabelle
Die Lebensdauertabelle gibt an, was für ein Alter von einem Kühlschrank erwartet werden kann.
Wenn Sie ausziehen, werden ganz bestimmt Spuren von Ihnen zurück bleiben: Hier ein Kratzer in der Küchenabdeckung, dort Farbe, die sich vom Türrahmen löst. Für solche kleinen Mängel, die während einem Mietverhältnis geschehen, müssen Sie als Mieter die Reparaturkosten selbst übernehmen.

Überdurchschnittliche Abnützung
Sicherlich haben Sie auch den Kühlschrank, die Badewanne oder den Tumbler in Ihrem Haus benutzt. Ist dies nicht in einer übermässigen Art geschehen, geht man davon aus, dass die Haushaltsgeräte und -einrichtungen ihre voraussichtliche Lebensdauer erreichen werden.

Nur wenn Sie die Geräte unverhältnismässig häufig gebraucht haben und entsprechend eine überdurchschnittliche Abnützung vorliegt, müssen Sie einen Teil oder die ganzen Instandstellungskosten übernehmen. Diese Kosten werden aufgrund der erwarteten Lebensdauer berechnet.

Aber: Wie alt wird eine Badewanne? Oder ein Parkettboden? Um solche Fragen beantworten zu können, haben der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) zusammen eine «paritätische Lebensdauertabelle» erarbeitet. Die Tabelle listet die erwartete Lebensdauer von Einrichtungen auf. Dazu gehören unter anderem Küchengeräte, Bodenbeläge oder auch Türrahmen.

Einige Werte der Lebensdauertabelle in Jahren
Bodenbeläge
Boden aus Kunststoff, Kork, Linoleum etc.15-20
Laminatboden, je nach Qualität10-25
Fournierparkett12
Parkett / Holzriemenboden30-40
Plattenboden aus Keramik, Natur- oder Kunststein etc.30-40
Teppich wie Spannteppich, Nadelfilz oder Naturfaserteppich8-10
Decken, Wände, Türen
Decke aus Holz (gestemmt), Holz- und Täferdecke40
Verputz aus Acryl, Kunstharz etc.15
Verputz aus Dispersions-, Leimfarbe, Blanc-fix etc.8
Tapete, je nach Qualität10-20
Türrahmen aus Holz, Metall30
Küche
Kochherd und Backofen15
Glaskeramik-, Induktionskochfeld und elektrische Herdplatte15
Küchenabdeckung aus Chromstahl, Glas oder Granit25
Küchenabdeckung aus Kunstharz, Massivholz etc.15-20
Kühlschrank mit Gefrierfach10
Mikrowelle15
Badezimmer, WC, Waschgeräte
Badewanne aus Acryl, Email, Stahl etc.20-35
Duschkabine aus Kunststoff oder Glas15-25
WC, Lavabo und Bidet aus Keramik35
Waschmaschine und Tumbler in der Wohnung15



 Hier geht's zur ausführlichen Tabelle vom Mieterverband.

Ein Beispiel soll verdeutlichen, wie anhand der Lebensdauer die Instandstellungskosten geteilt werden: Ihnen fällt ungewollt die Gusseisenpfanne aus den Händen und diese durchschlägt daraufhin die Herdplatte aus Glaskeramik.

Die Küche war beim Einzug vor fünf Jahren ganz neu. Ein Blick auf die paritätische Lebensdauertabelle zeigt, dass ein solches Glaskeramikkochfeld im Durchschnitt 15 Jahre alt wird. Die Herdplatte wurde durch das Missgeschick mit der Gusseisenpfanne bereits nach einem Drittel ihrer durchschnittlichen Lebensdauer unbrauchbar. Entsprechend müssen Sie als Mieter zwei Drittel der gesamten Kosten für eine neue Herdplatte übernehmen.

Es lohnt sich, in einem solchen Fall mit der eigenen Versicherung Kontakt aufzunehmen und zu klären, was die Hausratversicherung abdeckt.


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Lebensdauer abgelaufen
Wohnen Sie seit über 20 Jahren in derselben Wohnung und ist der Geschirrspüler seit Ihrem Einzug immer noch derselbe, hat dieser die erwartete Lebensdauer von 15 Jahren bereits überstiegen. Weil die Maschine jedoch immer noch in tadellosem Zustand ist, können Sie von der Vermietung keine neue verlangen.

Bei bestehendem Mietverhältnis ist der Vermieter nicht verpflichtet Einrichtungen und Haushaltsgeräte automatisch nach Ablauf von deren Lebensdauer auszuwechseln. Erst wenn die Benutzung im aktuellen Zustand nicht mehr zumutbar ist – weil beispielsweise die Türe beim Kühlschrank nicht mehr schliesst –, ist der Vermieter dazu verpflichtet das Gerät zu ersetzen.


Commentaires (11)

Shiry (11.04.2013 14:40:04)
Guten Tag
Wir wohnten drei einhalb Jahre in einer Altbauwohnung die bei unserer übernahmen nicht renoviert wahr, Produkoll gibts weder bei Ein - Auszug. Unser Exvermieter hat uns jetzt eine Rechnung geschickt die beinhaltet sämtliche Renovierungskosten, Neuer Herd, Neue Badewanne, Sanietäre arbeiten Malerarbeiten Boden und schlieslich reinigung und entsorgungskosten, auch entsorgungskosten für Materialien die nicht uns gehören. Bei übergabe hat er nur Verschmutzung des Backoffens und der Wand g
Eilonwy (16.02.2013 20:51:21)
Guten Tag
Für das warme Wasser ist in meiner Küche ein Durchlauferhitzer installiert. Ich möchet bald ausziehe, und die Vermieterin verlangt, dass ich den Durchlauferhitzer professionel von der Stadt reinigen lasse. Muss ich das wirklich übernehmen? Ist das nicht ähnlich wie z.B. die Heizung Sachd des Vermieters?
ImmoScout24 @Admin (11.01.2013 15:29:58)
Guten Tag Admin
Nach 10 Jahren in einer Wohnung kann nicht mehr alles wie neu aussehen. Was nicht über die normale Abnützung hinausgeht, ist bereits mit dem Mietzins abgegolten.
Lesen Sie mehr zum Thema "Wohnungsübergabe: Sie haften nicht für alle Schäden" hier (Link kopieren): bit.ly/IS24_903.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Admin (02.10.2012 12:47:20)
Guten Tag bei der Wohnungabgabe hat der Hauswartner 2 Kratzer gefunden beim Lavabo kleines loch nicht mal 1cm tief und im Flur ein ca. 10 cm langen Kratz nun schrieb mir der Vermietter das Lavabo muss ersetzt werden und das beschädigte Laminat im Flur wird ebenfalls ersetzt. Muss er wirklich alles ersetzen wegen so ein wenig beschädigung oder kann er das reparieren lassen? Habe 10 Jahren dort gewohnt. Danke.
ImmoScout24 @Marc (29.08.2012 14:59:58)
Guten Tag Marc
Die Kosten für die Reparatur und die Erneuerung von Heizanlagen darf der Vermieter nicht auf Sie abwälzen. Allerdings hat eine Schamottsteinauskleidung laut paritätische Lebensdauertabelle eine Erwartung von 15 Jahren. Am besten Sie ziehen einen Ofen-Experten bei, der abklärt, ob es sich um eine normale Abnutzung handelt oder nicht. Falls nicht, dann zahlen Sie ca. die Hälfte der Kosten (8 Jahre). Und ziehen Sie Ihre Versicherung zu Rate.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
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