Conseils: Déménagement

 
 

Die Wohnungsübergabe
Bei der Wohnungsübergabe ist die korrekte Reinigung sämtlicher gemieteter Räume wichtig. Mieter sollten zudem wissen: Sie haften nicht für jeden Mangel, sondern nur für übermässige Abnutzung.
12.07.2012 Corinna Forrer

Wohnungsabgabe
Bei der Wohnungsübergabe sollte die Wohnung sauber sein.
Die Wohnungsübergabe findet ohne besondere Regelung im Mietvertrag am letzten Tag des Mietverhältnisses statt. Der Mieter muss die Wohnung zu den normalen Geschäftszeiten an den Vermieter zurückgeben.

Der Übergabetermin
In Mietverträgen wird oft auch der folgende Tag als Rückgabetermin genannt. Auf alle Fälle gilt: Vereinbaren Sie mit dem Vermieter die Modalitäten der Übergabe früh genug, also an welchem Tag und zu welcher Zeit Sie ihm die Schlüssel übergeben.


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Die Reinigung
Für die Wohnungsübergabe müssen Sie neben der Wohnung auch Keller, Estrich oder Veloraum räumen und putzen. Besonders Küche und Bad müssen erfahrungsgemäss gründlich gereinigt werden. Wenn Sie eine Reinigungsfirma beauftragen, bestehen Sie auf einer Abnahmegarantie.

Das Abnahmeprotokoll
Als Mieter haften Sie lediglich für die übermässige Abnutzung der Mietwohnung. Alles, was zum «vertragsgemässen Wohnen» gehört und zu einer normalen Abnutzung führt, haben Sie mit dem Mietzins bereits bezahlt.

 Für welche Schäden haften Sie als Mieter?

Tipp: Um künftige Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen sowohl der Mieter- als auch der Hauseigentümerverband das Aufnehmen eines Wohnungsabnahmeprotokolls.

Achten Sie darauf, dass nur jene Mängel in das Protokoll aufgenommen werden, für die Sie auch die Verantwortung tragen. Haben Sie nämlich ein Protokoll mit Ihnen angelasteten Mängeln unterzeichnet, gelten diese als akzeptiert und Sie müssen dafür aufkommen.

Sind Sie sich mit dem Vermieter nicht einig, wer für einen Mangel aufkommen muss, sollten Sie diese Mängel ausdrücklich als strittig ins Protokoll aufnehmen.




Commentaires (8)

ImmoScout24 @Gerald (11.01.2013 16:00:53)
Guten Tag Gerald
Sie vereinbaren mit Ihrer Verwaltung, an welchem Tag Sie die Wohnung abgeben. An diesem Tag muss die Wohnung sauber sein. Fragen Sie am besten Ihre Verwaltung, ob eine vorzeitige Reinigung auch möglich wäre. Oder evtl. können Sie die Wohnung bereits im Oktober abgeben?
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Oscar (11.01.2013 15:49:17)
Guten Tag Oscar
In Basel Stadt muss der Mieter die Wohnung meistens nur besenrein abgeben. Die Endreinigung übernimmt der Vermieter. Der Mieter zahlt dafür eine sogenannte Reinigungspauschale, die im Mietvertrag vereinbart wurde. Besenrein heisst: die Wohnung (inkl. Bad und Küche) sauber mit den handelsüblichen Reinigungsmitteln reinigen.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScot24-Team
Gerald (08.10.2012 10:15:38)
Wir haben den Mietvertrag bis 31.1.13, ziehen aber Ende Oktober schon weg. Kann ich von einer Reinigungsfirma das haus ende Oktober schon reinigen lassen, auch wenn ich noch bis januar zahlen muss.
Oscar (03.10.2012 10:49:47)
Was beinhaltet Reinigunspauschale. Muss bei auszug die Wohnung nicht Gereinigt werden, wie verhält es sich mit Küche und Bad?
Wohnung ist in bs.
ImmoScout24 @Karina (14.08.2012 11:55:57)
Guten Tag Karina
Nicht überall muss die Wohnung blitzblank abgegeben werden. So reicht in Basel beispielsweise besenrein. Ausserdem könnte es sein, dass die Eigentümer nach 30 Jahren die Wohnung renovieren möchten, dann muss normalerweise auch nicht geputzt werden. Am Besten, Sie sprechen mit der Vermietung der Wohnung Ihrer Schwiegereltern. So wissen Sie klar, was von Ihnen/Ihren Schwiegereltern erwartet wird.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
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