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Der Untermietvertrag in der Schweiz
Der Untermietvertrag regelt das Zusammenleben, wenn Sie Ihre Mietwohnung untervermieten möchten. Wir haben eine Vorlage des Untermietvertrages zum Downloaden.
18.07.2012 Corinna Forrer
Untermietvertrag
Die Untermiete ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss die Zustimmung des Hauptvermieters dafür eingeholt werden. Am besten schriftlich und noch besser eingeschrieben. Die schriftliche Form ist allerdings nicht vorgeschrieben.
Vorlage für Untermietvertrag Wohnung herunterladen
Besser gleich einen Untermietvertrag abschliessen.
Der Hauptvermieter kann den Untermieter nur aus drei Gründen nicht erlauben:
Die Bedingungen der Untermiete nicht bekanntgeben
Beispiel:
Wenn sich der neue Vermieter weigert, die Personalien des Mieter bekannt zu geben oder eine Kopie des Mietvertrags zuzustellen.
Missbräuchliche Bedingungen der Untermiete
Beispiel:
Wenn der Vermieter an der Untermiete verdient.
Durch die Untervermietung entstehen dem Hauptvermieter wesentliche Nachteile
Beispiel:
Wenn zu viele Personen in der Wohnung leben oder wenn die Wohnung als Proberaum einer Band genutzt wird.
Für Familienmitglieder, Ehe- und Konkubinatspartner ist ein Untermietvertrag nicht nötig.
Braucht es einen schriftlichen Vertrag für die Untermiete?
Ja. Wie der
gewöhnliche Mietvertrag
ist zwar auch jener für die Untermiete nicht an eine spezielle Form gebunden, aber es empfiehlt sich vor dem Einzug alle Konditionen auf Papier festzuhalten.
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Ab wann ist der Mietvertrag gültig?
Wie viel soll der Untermieter bezahlen?
Der Mietzins, welchen der Untermieter zahlt, soll nicht unverhältnismässig sein. Wird nur ein Zimmer einer 4-Zimmer-Wohnung untervermietet, kann sicherlich nicht die Hälfte der Miete geschuldet werden.
Tipp
Wenn nicht die ganze Wohnung untervermietet wird: Berechnen Sie die Miete pro Quadratmeter.
Neben dem Mietzins sollten auch die
Neben-
, Telefon- und Internetkosten aufgeteilt werden.
Wer von seinem Untermieter eine Kaution verlangt, muss diese auf ein spezielles Mietzinskonto, das auf den Untermieter lautet, hinterlegen. Die Kaution darf nicht mehr als drei Monatsmieten betragen.
Wenn der Mieter zum Vermieter wird
Mit dem Untermietvertrag übernimmt der Mieter gegenüber seinem Untermieter alle Rechte und Pflichten eines Vermieters.
Das heisst, er muss
gemeldete Mängel beheben
Mietzinserhöhung rechtzeitig und formrichtig mitteilen
rechtzeitig und formrichtig kündigen
Achtung:
Der neue Vermieter haftet weiterhin als Vertragspartner des Hauptvermieters für den gesamten Mietzins und eventuelle Schäden. Zerschlägt beispielsweise der Untermieter die Glaskeramikplatte des Herdes, schuldet der Vermieter dem Hauptvermieter die Kosten. Er kann Sie beim Untermieter jedoch einfordern.
Die Dauer
Der Vertrag kann nicht länger dauern als das Hauptmietverhältnis. Aus diesem Grund ist eine Erstreckung des Untermietvertrages auch nur bis zum Ende des Hauptmietvertrages gültig.
Commentaires (30)
Denise
(16.05.2013 12:05:49)
Guten Tag
Ich hatte anfangs Jahr mein 1-Zimmer Whg in Seefeld untervermietet, leider hat mich die Dame gestern mitgeteilt, dass Sie ein grössere Whg gefunden hat und ab den 1.07.13 umziehen würde... Meine Frage ist: Was kann ich jetzt machen? Kann ich die Whg kündigen ausserterminlich ohne Kostenfolgen oder sollte ich die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten? Kann ich die Untermieterin für die Kosten bis auslaufen des Vertrages für die Miete haften?
Besten Dank und freundlichen Grüssen
Alesig
(27.03.2013 22:28:12)
Habe eine möblierte 3 Zimmer-Wohnung in Untermiete gemietet bis höchstens 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ist das zulässig? Der Vertrag läuft ab 1. April. Nun muss ich mich zwei Tage vor Einzug dem Hauptvermieter vorstellen und meine Zahlungsfähigkeit beweisen, da mein Untervermieter es unterlassen hat seinen Vermieter über die Untervermietung zu informieren. Muss ich nun Angst haben, dass ich in diese Wohnung nicht einziehen kann?
ImmoScout24 @Tobler Susanne
(25.02.2013 10:51:48)
Guten Tag Tobler Susanne
Grundsätzlich muss Ihre Untervermieterin alle rechtlichen Vorgaben eines normalen Vermieters einhalten - sonst ist die Kündigung nichtig. Falls Sie früher als März ausziehen möchten, können Sie auch ausserterminlich kündigen. Mehr Informationen dazu findne Sie hier: http://bit.ly/IS24_5017
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Silvan
(25.02.2013 10:47:44)
Guten Tag Silvan
Der Untermieter hat gegenüber dem Hauptmieter dieselben Rechte und Pflichten wie ein Mieter gegenüber dem Vermieter. Es müssen dieselben Kündigungsfristen etc. eingehalten werden.
Auch der Hauptmieter ist verpflichtet, gegenüber dem Untermieter die Rechte und Pflichten eines Vermieters einzuhalten.
Der Untervermieter muss dem Untermieter auf einem amtlich genehmigten Formular fristgerecht kündigen. Siehe auch die Kommentare an Peter und Merlin.
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Lldj
(25.02.2013 10:41:46)
Guten Tag Lldj
In Ihrem Fall bietet sich ein befristeter Mietvertrag an. Ein solcher Mietvertrag wird für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Es braucht keine Kündigung (OR Art. 266), der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. ACHTUNG: Auch bei dieser Vertragsart ist eine ausserordentliche Kündigung (http://bit.ly/IS24_5017) möglich.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
PS: Gesetzliche Kündigungsfristen kann man nur verlängern, nicht verkürzen oder aufheben.
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