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Unfall im Haus - Wie gut sind Sie versichert?
Unfälle in und ums Haus herum können Immobilienbesitzer teuer zu stehen kommen. Privat- und Gebäudehaftpflichtversicherung sind daher unabdingbar.
13.01.2012 Elisabeth Rizzi
Ein Unfall im Winter ist schnell geschehen.
Stolpert ein Gast über eine schadhafte Treppe, rutscht ein Passant auf dem vereisten Vorplatz aus und verletzt sich, dann haften Sie als Hauseigentümer für die Unfallfolgen.
Das gilt genauso, wenn ein Kleinkind durch ein ungeeignetes Balkongitter schlüpft und abstürzt oder jemand durch eine Dachlawine verunfallt.
Unfall im Einfamilienhaus: Privathaftpflicht genügt
Als Einfamilienhausbesitzer können Sie sich mit einer normalen Privat-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen schützen. Die Privathaftpflicht-Police genügt bei einem Unfall in selbst bewohnten Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern mit maximal drei Wohnungen.
Sie kommt auch bei Schäden und Unfällen in Ferienhäusern zum Zug; allerdings nur, wenn diese nicht vermietet sind. Die Versicherung deckt auch Unfallschäden, wenn beispielsweise jemand in den Gartenteich oder in ungenügend gesichertes Schwimmbecken stürzt.
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es braucht gemeinsame Versicherung
Stockwerkeigentümer
oder Reihenhausbesitzer müssen sich dagegen als Eigentümergemeinschaft zusätzlich mit einer Gebäudehaftpflicht-Police absichern.
Diese Versicherung deckt einen Unfall auf dem gemeinsamen Grund- und Hauseigentum. Ausserdem übernimmt sie auch Schäden an Aufzügen, in Abstellplätzen und Garagen; auf zum Haus gehörigen Kinderspielplätzen, in gemeinsamen Schwimmbädern und an Nebengebäuden.
Auch im Haus ist Vorsicht geboten.
Vorteil der doppelten Versicherung
Die persönliche Haftpflicht-Versicherung zahlt zusätzlich einen Beitrag. Dabei handelt es sich um jenen Teil der Entschädigung, der die Versicherungssumme der gemeinsamen Gebäudehaftpflicht-Police übersteigt.
Andere Versicherung bei Umbau des Eigenheims
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung bzw. ihren Reihenfamilienhausteil umbauen wollen, dann genügt dieser Versicherungsschutz aber nicht. Schäden am benachbarten Stockwerkeigentum bzw. Hausteil wären nicht versichert. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich eine Bauwesenversicherung abschliessen.
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