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Kündigung wegen Eigenbedarf
Auch ein neuer Eigentümer muss sich an bestehende Mietverträge halten. Allerdings darf er dem Mieter wegen dringendem Eigenbedarf für sich oder nahe Verwandte kündigen.
06.02.2012 SCC
Kündigung wegen Eigenbedarf heisst aber nicht, dass Kauf Miete bricht.
Wer das Eigentum an einer Mietwohnung erwirbt, übernimmt automatisch auch sämtliche laufenden Mietverträge.
Damit ist auch der neue Eigentümer und Vermieter grundsätzlich an die ursprünglich vereinbarten, vertraglichen Kündigungsfristen gebunden.
Ausnahme: dringender Eigenbedarf
Allerdings macht das Gesetz eine Ausnahme. Wenn der neue Eigentümer dringenden Eigenbedarf für sich oder nahe Verwandte geltend macht. Er darf in einem solchen Fall das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten
ortsüblichen Kündigungstermin
kündigen.
Dieses Recht steht dem neuen Eigentümer unabhängig von anderslautenden vertraglichen Kündigungsterminen- und fristen zu.
Weitere Artikel zum Thema Kündigung
Die ortsüblichen Kündigungstermine
Das Mietverhältnis erstrecken
Die Wohnung wird gekündigt
Wann ist Eigenbedarf dringend?
Als dringlich gilt der Eigenbedarf, wenn der Eigentümer die Wohnung auf einen bestimmten Zeitpunkt braucht. Dies kann sein, weil ihm seine Wohnung gekündigt wurde, er aus dem Ausland zurückkommt oder neu in der Nähe arbeitet.
Eine wirkliche Notlage wird aber nicht verlangt. Es ist dem neuen Eigentümer nicht zuzumuten, auf die Benutzung seiner eigenen Wohnung zu verzichten.
Die Gerichte anerkennen daneben den Eigenbedarf für Kinder, Eltern, Geschwister und ihre Ehepartner, Enkel, Nichten und Neffen.
Mieterstreckung immer noch möglich
Eine Kündigung gestützt auf dringenden Eigenbedarf schliesst eine
Mieterstreckung
nicht grundsätzlich aus. Falls sie aber überhaupt gewährt wird, ist sie meist nur von kurzer Dauer.
Was wenn Mietvertrag befristet ist?
Bei einem befristeten Mietvertrag läuft der Vertrag - wie der Name schon sagt - erst nach der vereinbarten Frist aus. Aber auch ein solcher Mietvertrag kann wegen dringendem Eigenbedarf gekündigt werden.
Der neue Eigentümer hat das Recht die Wohnung auf den nächsten gesetzlichen Termin zu kündigen. Ist jedoch die Frist bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen - und der Vertrag eigentlich noch gültig -, wird der Vermieter gegenüber dem Mieter schadenersatzplichtig. Das heisst er muss unter Umständen für Mehrkosten aufkommen.
Die Miete muss regulär erhöht werden
Will der neue Eigentümer den Mietzins erhöhen, muss er sich an die üblichen Regeln halten. So ist eine Mietzinserhöhung nur auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin und nur mit der vertraglichen Kündigungsfrist möglich. Zudem kann der Mieter die Erhöhung als missbräuchlich anfechten.
Kommentare (25)
ImmoScout24 @Wilma S.
(24.04.2013 15:53:13)
Guten Tag Wilma S.
Bei einer Kündigung spielt auch der Apekt der Verhältnismässigkeit eine grosse Rolle. Ob eine Künigung für die Nutzungsdauer von einem Monat verhältnissmässig ist, müsste abgeklärt werden. Am besten, Sie ziehen eine Fachperson zu Rate.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Guschti
(21.04.2013 18:56:36)
Hallo
Mir und meiner Partnerin wurde die Wohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt. Wir haben kein Problem damit, im Gegenteil unser Vermieter hat uns telefonisch wie auch schriftlich über die Gründe informiert. Jetzt nur einen Grundsätzliche frage, ich habe keine Mietkaution hinterlegen müssen und wollte wissen ob ich die Wohnung reinigen muss, oder ob ich diese einfach Besenrein abgeben darf.
Besten Dank für die schnelle Antwort...
M.Otto
(26.03.2013 12:14:35)
Guten Tag
Ich wohne in einem Mietsblock, wo uns Mietern auf September gekündigt wurde. Grund ist Sanierung und Umbau der einzelnen Wohungen.
Frage: Bin ich verpflichtet die Wohnung gründlich zu putzen und Instandsetzungen vorzunehmen, da es ja laut Kündigungsbegründung die Liegenschaft umgebaut wird?
Johanna
(05.02.2013 12:00:41)
Grüäzi
Mein Wohnung wurde nach knapp zwei Jahren gekündigt. Mein Vermieter wusste, dass ich meine Traumwohnung gefunden habe und länger bleiben wollte. Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus. Nun meldet er Eigenbedarf an, weil seine Wohnung ob mir zu gross sei. Kann er das? Wie sieht es aus, wenn es sich später herausstellen würde, dass er die Wohnung an jemanden anderen vermietet hat? Könnte man ihn belangen? ZB für Umzugskosten ect.?
diana
(28.01.2013 14:04:24)
Guten Tag
bei meiner Mutter wohnt derzeitig ein Mieter, der seit geraumer Zeit den Mietzins nicht mehr entrichtet. Die Wohnung wird ihm nun aufgrund Eigenbedarf gekündigt. Darf die Wohnungskündigung gleichzeitig die Aufforderung zur Begleichung der Mietzinse enthalten? Ist diese rechtskräftig oder ist eine separate Zahlungsaufforderung nötig?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Freundilche Grüsse
Diana
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