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Anforderungen an behindertengerechte Wohnung
Eine Wohnung, die behindertengerecht gebaut ist, muss gewisse Anforderungen erfüllen: Minimale Breite der Türen, keine Absätze und Schwellen. Denn nur so ist das Wohnen ohne Hindernisse zum Beispiel für Rollstuhlfahrer möglich.
08.05.2012 Ann Schärer
Behindertengerechte Wohnungen bieten genügend Raum.
Treppen, Absätze, schmale Türen und Gänge. Für Rollstuhlfahrer, Personen mit Krücken sowie für ältere oder kranke Menschen stellen sie oft unüberwindbare Barrieren dar.
Minimalbreite bei Türen und Fluren
Um eine weitgehende Selbständigkeit im Alltag zu gewähren, sollten Türen eine Durchgangsbreite von mindestens 80 Zentimetern aufweisen – so kommt man mit einem Rollstuhl knapp noch durch. Mehr Komfort bieten Haus-, Wohnungs- und Aufzugstüren ab 90 Zentimetern.
Flure ab 1,20 Meter Breite sowie Bewegungsflächen ab 1,50 mal 1,50 Meter gestatten zudem eine einfache Drehung um die eigene Achse.
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Absätze, Stufen oder Treppen vermeiden
Schwellen oder Absätze sollten, wenn möglich, vermieden oder aber durch Rampen überbrückt werden.
Treppen sind ein weiteres Hindernis. Bei Neubauten stellt sich deshalb die Frage: Sind mehrere Stockwerke überhaupt nötig? Kann oder will man auf zusätzliche Geschosse nicht verzichten, ist eine gerade Treppenform von Vorteil. Zudem sollte man auf beiden Seiten einen Handlauf installieren.
Steht der Einbau eines Treppenlifts zur Debatte, sollte man sich bewusst sein, dass diese sowohl umständlich als auch teuer sind: Sie kosten schnell einmal 30'000 Franken. Ein Aufzug ist in der Regel noch teurer.
Barrierefreie Küche und sicheres Bad
Schlussendlich sollte man darauf achten, dass Küche, Bad, Schlaf- und Wohnzimmer behindertengerecht ausgelegt sind.
Barrierefreiheit in der Küche ist dann gewährleistet, wenn Lebensmittel, Geräte und Geschirr komfortabel erreichbar sind. Hilfreich sind dabei etwa flexible Rollcontainer, Schränke mit Apothekerauszug oder in der Höhe verstellbare Geräte und Arbeitsplatten.
Im Bad sind ein rutschfester Boden und eine speziell grosse Bewegungsfreiheit wichtig. Stolperfallen wie Stufen, hohe Teppiche oder Podeste sollte man zudem vermeiden und Griffe an wichtigen Stellen anbringen. Die Türe muss schliesslich wenn möglich nach aussen aufgehen. Dasselbe gilt grundsätzlich auch für Schlaf- und Wohnzimmer.
Kommentare (1)
GOSTELI
(16.07.2012 12:54:34)
GEBAEUDE UND WOHNUNGEN,HAEUSER,DIE INVALIDENGERECHT
EINZURICHTEN SIND ODER GANZ LEER SIND UM EIGENE EINBAUMOEGLICHKEITEN ZU HABEN.BESSTEN DANK.
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