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Nur mit solventem Bauunternehmer arbeiten
Wenn der Bauunternehmer noch während des Baus Konkurs geht, droht neben dem Baustopp auch der Verlust der Anzahlungen. Dagegen sollte man sich bereits vor Baubeginn schützen und den Bauunternehmer auf Herz und Nieren prüfen.
02.05.2011 SCC
Wer ein Eigenheim baut, zieht dafür oft einen Generalunternehmer (GU) hinzu. Diesem obliegt die Erstellung des Baus von der Planung bis zur Abnahme.
Dies hat für den Bauherrn den Vorteil, dass er es nur mit einem Unternehmen zu tun hat anstatt mit einer Vielzahl von Handwerkern. Der GU verlangt normalerweise eine Vorauszahlung und zusätzliche, sporadisch fällig werdende Teilzahlungen.
Geht der Bauunternehmer Konkurs
Damit besteht das Risiko, dass bei einem Konkurs des Bauunternehmers während der Bauphase nicht nur der Bau still steht, sondern die bereits geleisteten Anzahlungen in die Konkursmasse fallen. Je nach Anzahl der Gläubiger und der Aktiven in der Konkursmasse kann somit die ganze bisher geleistete Summe verloren sein.
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Bonität prüfen
Es gibt kaum Möglichkeiten, sich gegen den Konkurs des GU abzusichern. Meistens wird dies mit einer
Bank- oder Versicherungsgarantie
gemacht. Dies sollte geschehen, bevor Sie den Vertrag mit dem GU unterzeichnen.
Gegen einen möglichen Konkurs des GUs sollten Sie sich also am besten frühzeitig schützen: Überprüfen Sie die Kreditwürdigkeit des Unternehmens – und zwar mit einem Betreibungsregisterauszug. Wer ein Interesse nachweisen kann, erhält beim
Betreibungsamt
am Sitz des GU einen Auszug. Dafür reicht beispielsweise bereits die GU-Offerte aus.
Referenzen einholen
Ratsam ist auch, umfassende Referenzen über den GU einzuholen. Steht jemand finanziell schlecht da, lässt sich das in der Regel nicht lange geheim halten. Nachfragen lohnt sich in jedem Fall.
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