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Wer haftet bei Schimmel in der Mietwohnung?
Eigentlich wäre die rechtliche Lage bei Schimmelbefall ganz einfach: Wer den Schimmel verursacht, ist dafür auch verantwortlich. Allerdings ist die Schuldzuweisung nicht immer so simpel. Verschiedene Ursachen können zusammenwirken.
21.02.2011 Corinna Forrer
Sie entdecken in Ihrer Mietwohnung
Schimmel
. Bevor Sie selbst einen Reinigungsprofi anheuern oder ein Expertengutachten erstellen lassen, sollten Ihre nächsten Schritte folgende sein:
Melden Sie den Schimmelbefall umgehend Ihrer Vermieterschaft
; am besten zuerst per Telefon und anschliessend mit einem eingeschriebenen Brief. Wer Schimmel nicht sofort meldet, kann für Folgeschäden haftbar gemacht werden.
Machen Sie Fotos von der oder den betroffenen Stellen
. Zusätzlich zeigen Sie den Schimmelbefall auch Ihrem Hauswart oder Nachbarn; diese können später in einem eventuellen Rechtsstreit als Zeugen auftreten.
Dokumentieren Sie den Schadenfall
bereits so gut als möglich: Messen Sie die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Räume. Informieren Sie sich, ob bereits Ihr Vormieter Probleme mit Schimmel hatte.
Wer Schuld hat, haftet für den Schaden
Im Grunde ist die Rechtslage ganz einfach: Derjenige, der den Schimmel verursacht hat, trägt dafür auch die Verantwortung und muss die Kosten übernehmen. Aber, es ist oft äusserst schwierig die Schuldfrage zweifelsfrei zu klären, da häufig verschiedene Ursachen zusammen spielen.
Laut dem
Schweizer Mieterverband
trägt der Vermietet die Beweislast. Nur wenn er zweifelsfrei die Schuld des Mieters nachweisen kann, ist dieser auch für den Schimmelbefall verantwortlich. Können solche Beweise nicht erbracht werden, ist der Vermieter für die Beseitigung des Schimmels zuständig.
Tipp:
Sind Sie unsicher, wie die Rechtslage in Ihrem Fall aussieht, dann wenden Sie sich am besten an Ihre zuständige
Mietschlichtungsbehörde.
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Rechtlich verbunden: Mieter und Vermieter
Eine Wohnung muss normal nutzbar sein
Die Aussage des Vermieters «Hätten Sie mehr gelüftet, wäre das nie passiert.» stimmt nicht immer. Denn wer seine Wohnung
normal lüftet
, heizt und pflegt, hat bereits alles getan, um Schimmel zu verhindern.
Müssten Sie als Mieter Ihr tägliches Wohnverhalten so ändern, dass dadurch bauliche Mängel kompensiert werden, wäre dies nicht zumutbar.
Einige Beispiele, was Sie als Mieter
NICHT
machen müssen, damit Schimmel verhindert wird:
Sie müssen die Wohnung
nicht übermässig
vom Morgen bis am Abend
dauerlüften
. Wenn es nicht möglich ist, während des Tages die Wohnung zu verlassen, ohne dass sich Schimmel bildet, ist die Wohnung nicht normal nutzbar.
Sie sind nicht verpflichtet,
während Ihrer Ferienabwesenheit
, die Wohnung weiter
zu beheizen
.
Sie müssen Ihr
Schlafzimmer nachts
zwar nicht
heizen
, aber die Temperatur sollte nicht unter 15 Grad fallen. Diese Raumtemperatur gilt als Mindestmass für die ganze Wohnung.
Mietzinsreduktion wegen Schimmel
Sind Sie als Mieter für den Schimmel nicht verantwortlich, können Sie eine
Mietzinsreduktion
(
OR 259a
) verlangen. Schliesslich ist Ihre Wohnqualität durch den Schimmelbefall sowie durch dessen Entfernung beeinträchtigt.
Kommentare (7)
ImmoScout24 @Luis @Bajraktari vlora
(25.02.2013 13:31:41)
Guten Tag Luis, Bajraktari vlora
Wichtig ist, dass Sie Ihren Vermieter schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Sobald Ihr Vermieter über den Zustand Bescheid weiss, muss er dagegen etwas unternehmen. Tut er dies nicht, können sie eine Mietzinsreduktion (http://bit.ly/IS24_4853) verlangen und/oder sich an die Schlichtungsstelle (http://bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden) wenden. Die Kündigungsfrist bleibt bestehen, es sei denn, sie finden einen Nachmieter (http://bit.ly/IS24_5017).
Ihr ImmoScout24-Team
Bajraktari vlora
(17.01.2013 12:42:47)
Guten Tag!
Ich wohne seit zwei Jahren in der Wohnung.
Es hat Schimmel vorallem im Kinderzimmer ist es sehr schlimm.
Ich habes es seit am Anfang gemeldet, der
Verwalter hat sich das öfter angeschaut auch mit einem Gutachter.
Aber gemacht hat er nichts obwohl ich immer wieder Anrufe bin total verzweifelt. Wen ich eine neue Wohnung finde muss ich die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten???
Luis
(12.11.2012 18:44:31)
Guten Tag,
Ich habe ein grosses Problem!
Die Wohnung ist voll mit Schimmel, an vielen stellen wo mit Holz verkleidet ist, ist schon an vielen stellen schwarz geworden!
Was kann ich machen?
Ich möchte so schnell wie möglich hier raus.
Muss ich die 3 Monate Kündigungsfristen halten?
Der Vermieter interessiert sich nicht dafür! Und wenn ich Kündigen will muss ich die 3 Monate halten!
Mit freundlichen Grüssen
Luis
ImmoScout24 @Fritz Meyer
(14.08.2012 10:54:14)
Guten Tag Herr Meyer
Ein Dampfabzug hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von 10 Jahren. Das heisst nicht, dass der Vermieter sie automatisch ersetzen muss, aber da Sie offensichtlich Mängel aufweist wäre ein Wechsel sicher angebracht. Sie können auch um eine Mietzinsreduktion anfragen. Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie hier: bit.ly/IS24_4853 (--> Link kopieren).
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Fritz Meyer
(25.04.2011 09:14:03)
Meyer (25.04.2011 08:55 40)
Ich wohne sei 01.07.2009 in dieser 3 Zimmer Wohnung mit einer Kochgelegenheit . Sie hat auch einen Abzug der schon 30 Jahre alt ist, aber als ich länger da war fieng es an zu richen nach ranzigen Oel (wie altes Pommesöl bei Restaurants) Ich meldete das der Verwaltung aber die gab mir zur Antwort bei ihr rieche es auch das sei nicht schlimm. In allen 10 Wohnungen sind die Abzüge verklebt und riechen erbärmlich, was soll ich noch machen? Ich werde im. vertr. Fritz Meyer
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