Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Wenn Haustiere die Nachbarschaft stören
Haustiere führen oft zu Streitigkeiten unter Nachbarn. Doch was darf die Katze oder der Hund des Nachbarn überhaupt? Und wann dürfen Sie sich wehren?
08.12.2011 Valeska Blank

Wenn der Hund zu laut bellt, freut das die Nachbarn nicht.
Lärm und Gestank: Das sind die häufigsten Ärgernisse im Zusammenhang mit den Haustieren von Nachbarn.

Doch was können Sie tun, wenn Sie das konstante Gebell von Nachbars Lumpi zum Wahnsinn treibt? Oder wenn Schnurli von nebenan seine Notdurft am liebsten vor Ihrer Haustür im Treppenhaus erledigt?

Gespräch oder Hilfe suchen
Als ersten Schritt sollten Sie abklären, ob Haustiere in Ihrem Wohnhaus überhaupt erlaubt sind. Schauen Sie in der Hausordnung nach oder fragen Sie im Zweifelsfall die Hausverwaltung.

Wenn ja, suchen Sie am besten als Erstes das persönliche Gespräch mit den Tierbesitzern. Oft sind sie sich gar nicht bewusst, wie sehr ihre Lieblinge die Nachbarn beeinträchtigen. Oder Sie schalten die Hausverwaltung ein – eine offizielle Rüge bewirkt manchmal Wunder.


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Was ist zumutbar?
Falls alles nichts nützt, bleibt meist nur der Gang vors Gericht. Leider gibt das Gesetz in Sachen Haustiere nur vage Vorgaben und steckt den Rahmen relativ weit.

Laut Zivilgesetzbuch darf Sie das Verhalten eines Nachbars – und damit auch dasjenige seiner Haustiere – nicht «übermässig» auf Sie auswirken und «zumutbar» sein. Gegen gelegentliches Bellen des Nachbarhunds oder sporadische Besuche der Nachbarskatze auf Ihrem Balkon werden Sie also wenig ausrichten können.

Richter entscheidet
Trotzdem müssen Sie nicht jede Störung tatenlos akzeptieren. Vor allem bei übermässiger Lärmbelästigung haben Sie mitunter keine schlechten Chancen, der Misere ein Ende zu setzen.

Nicht jeder freut sich über Haustiere in der Nachbarschaft.
Im Streitfall werden ein Richter oder die Schlichtungsbehörde nach sachlichen Kriterien beurteilen, was Sie hinnehmen müssen und was nicht. Durch einen Besuch vor Ort und die Befragung von weiteren Nachbarn ergibt sich ein objektives Bild der Lage.

Gibt der Richter dem Beschwerdeführer recht, muss der Tierhalter die entsprechenden Schritte unternehmen, um den Beeinträchtigungen ein Ende zu setzen.


Kommentare (2)

Pamela.Eichenberger (04.10.2012 18:37:39)
Wir haben seit geraumer Zeit neue Nachbarn die einen kleinen Mischling Besitzen anfangs fand ich diesen noch süss jetzt nervt er nur noch ständig Pinkelt er.wohin man nicht Pinkeln soll. Bellt Stundenlang sobald die Besitzerin ausser Haus ist.
Jetzt weis ich wenigstens was wir machen können.
Danke für eure tollen Beiträge über Hausstier haltung
Tony Mlr (10.01.2012 14:34:33)
...Miteinander und nicht Gegeneinander,sowie mit Rücksicht,Respekt und Anstand gehts ein ganzes Leben lang.. aber
wenn's der böse Nachbar nicht will so gehts ein Hunde/Katzen Leben lang von..15..20 Jahren nicht,,Jedoch sollten die Tierhalter auch etwas mehr Verständnis zeigen und sich genügend Zeit nehmen für die Lieblinge,,mit ausgedehnten Spaziergängen und etwas Beschäftigungen mit den Tieren..und wenn die müde sind schlafen die auch ruhiger ohne zu stören..mfg Tony Mlr

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