Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Das Streiten ist des Nachbars Lust
Wenn alle anderen unter einem einzigen Mieter leiden, muss der Vermieter handeln. Schwieriger ist es, wenn der «böse» Nachbar Wohnungsbesitzer- oder gar Eigentümer des ganzen Hauses ist.
01.06.2010 SCC

Das Szenario ist leider vielen nur allzu bekannt: Ein Nachbar spielt sich als Polizist auf und beschwert sich ständig über alle anderen Mieter.

Oder: Eine Nachbarin hält sich nicht an die Hausordnung, weil sie die Waschküche nicht reinigt oder ihren Müll ins Treppenhaus stellt. Aber keine Angst: Sie können sich wehren!

Hilfe vom Vermieter
Generell gilt: Versuchen Sie, die Unstimmigkeiten in einem Gespräch aus der Welt zu schaffen. Bringt dies nichts, können Sie sich an den Vermieter, bzw. die Verwaltung wenden.

Dieser muss dafür sorgen, dass die Vorschriften von Mietvertrag und Hausordnung befolgt werden. Der «renitente» Mieter riskiert so seine Kündigung.

Keine Hilfe vom Vermieter
Will der Vermieter den Zustand nicht beheben, sollten Sie ihm schriftlich und eingeschrieben eine Frist zur Behebung setzen und die Hinterlegung des Mietzinses androhen.

Daneben kommt eine Mietzinsherabsetzung wegen Mängeln in Betracht. Wenden Sie sich für eine vorgehende, umfassende Beratung unbedingt an die zuständige Schlichtungsbehörde. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter und der «böse» Nachbar ein und dieselbe Person sind.

ACHTUNG: Kürzen Sie nicht einfach die Monatsmiete von sich aus, sondern halten Sie die dafür vorgesehenen Verfahren ein. Tun Sie es trotzdem, gilt die Miete als nicht bezahlt. Der Vermieter hat so einen Kündigungsgrund.


Nachbarn mit unbegründeten Beschwerden «terrorisieren»
Das Gesetz verpflichtet die Mieter auf gegenseitige Rücksichtnahme. Wer also ständig seine Nachbarn mit unbegründeten Beschwerden «terrorisiert», nimmt nicht genügend Rücksicht.

Auch hier muss der Vermieter tätig werden: Verletzt der Mieter trotz der schriftlichen Mahnung des Vermieters seine Pflicht zur Rücksichtnahme weiter, so dass den Nachbarn das Zusammenleben nicht mehr zuzumuten ist, kann der Vermieter mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen.

«Böser Nachbar» ist Wohnungseigentümer
Ist der «Terror»-Nachbar aber Wohnungseigentümer, wird es schwieriger. Zwar verpflichtet das Nachbarrecht die Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme und macht auch Schadenersatz möglich. Doch das Klima wird dadurch sicher nicht besser.

Ein Ausschluss des «bösen» Nachbarn aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft ist extrem schwierig und ein solcher Prozess kaum zu empfehlen. Wohl oder übel bleibt in solchen Situationen oft nur eines übrig: Zügeln Sie!

Eine gute Übersicht über Beratungsmöglichkeiten bietet das Bundesamt für Wohnungswesen.

Weitere Artikel zum Thema Nachbarn
»Das Regelbuch für die Mieter
»Wer reinigt das Treppenhaus?
»Naherholungsgebiet Balkon
»Wie viel Lärm darf Ihr Nachbar machen?
»Waschküchenkonflikte vermeiden


Kommentare (2)

Gabi (03.11.2011 16:59:02)
Moobing durch andere Mieter, die allerdings behaupten im Auftrag des Vermieters zu handeln. Wir sind mit Hund in die Wohnung eingezogen, nach einen halben Jahr durfte der Hund weder in den Garten, nach Möglichkeit nicht einmal bis zum Auto im Hof laufen. Die angestifteten Mieter stoppen die Zeit wie lange wir Gassigehen, sie beobachten uns auf Schritt und Tritt, sie terrorisieren wo sie nur können und toben selbst wenn der Hund an eine Laterne vor dem Grundstück pinkelt, Sträucher gingen ein - ?
Frida (06.07.2010 21:34:39)
wenn das so einfach wäre, wäre es bei uns schon lange friedlich. nicht einmal die Verwaltung getraut sich, zu handeln...wir sind seit bald 4 Jahren in der Wohnung und werden seit Einzug gemobbt . Nun gut , wir sind nun auf der suche nach was anderem und hoffe zumindest , das die Nachmieter ruhe haben..was ich eher nicht glaube.. ausser es ist die Familie dessen .

Kommentar abgeben

Name
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Text
500 verbleibende Zeichen 
Zurück
 

Mietkaution

Artikel suchen

 
RSS-Feed

Kostenlos bestens informiert.