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Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?
Grundsätzlich gehört das Treppenhaus nicht zu der gemieteten Wohnung. Schuhe oder Kinderwagen haben laut Mietrecht dort nichts verloren. Häufig werden sie jedoch geduldet. Wie ist die rechtliche Lage?
25.01.2013 Corinna Forrer
Ein Schuhgestell ist im Treppenhaus nicht erlaubt.
Ist im
Mietvertrag
nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt, gehören Teile des Treppenhauses nicht zur Wohnung dazu. Dies bedeutet, dass das Treppenhaus grundsätzlich nicht für den privaten Gebrauch gedacht ist, sondern für den allgemeinen.
Weshalb darf nichts im Treppenhaus abgestellt werden?
Wenn viele Gegenstände im Treppenhaus herumstehen bringt dies zwei Probleme mit sich:
Der Hauswart wird dadurch bei den Reinigungsarbeiten behindert.
Das Treppenhaus dient im Notfall (beispielsweise bei einem Brand) als Fluchtweg. Deshalb darf nach den neusten Brandschutzverordnungen im Treppenhaus nichts im Wege stehen. Nur so ist garantiert, dass die Bewohner problemlos ins Freie flüchten können und die Feuerwehr einen freien Einsatzweg vorfindet.
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Gilt das Gewohnheitsrecht für Schuhschrank im Treppenhaus?
Auch wenn der Vermieter etwas während Jahren duldet, heisst dies noch nicht, dass daraus ein Gewohnheitsrecht entstanden ist. Er kann jederzeit darauf bestehen, dass das Gestell entfernt wird. Er hat das Mietrecht auf seiner Seite.
Anders sieht es aus, wenn eine schriftliche Abmachung zwischen Mieter und Vermieter besteht. In dieser muss klar stehen, dass der Vermieter das Schuhgestell duldet. Nicht vergessen: Auch in diesem Fall müssen die Brandschutzbestimmungen beachtet werden.
Wie reagieren, wenn der Nachbar das Treppenhaus blockiert?
In einem ersten Schritt suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Im Idealfall ergibt sich bereits danach eine Lösung. Können Sie sich nicht einigen, wenden Sie sich in einem zweiten Schritt an Ihre Verwaltung.
Die Verwaltung kann den säumigen Nachbarn auf sein rechtswidriges Verhalten hinweisen und verlangen, dass dieser seine Gegenstände wegräumt.
Kommentare (12)
ImmoScout24 @Sibylle
(09.08.2012 17:10:09)
Guten Tag Sibylle
Wie für die eigentliche Wohnung gelten für Keller- oder Estrichabteile gewisse Regeln. Allerdings gelten auch hier keine Verbote um des Verbots willen. Lesen Sie dazu mehr hier: bit.ly/IS24_5587 --> Link kopieren. Haben Sie Ihren Vermieter bereits gefragt, aus welchem Grund er dies nicht möchte? Vielleicht finden Sie einen Kompormiss. Z. B. Falls Sie die Wand dreckig machen, übernehmen Sie die Malerkosten etc...
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24
(02.05.2011 10:57:40)
Guten Tag Herr Stäuble
Auch wenn der Vermieter etwas während Jahren duldet, heisst dies noch nicht, dass daraus ein Gewohnheitsrecht entstanden ist. Er kann jederzeit darauf bestehen, dass das Gestell entfernt wird. Gibt es eine schriftliche Abmachung mit dem Vermieter, dass er das Gestell duldet, liegt der Fall anders. Ist es die Hauswartin, die gegen das Gestell ist? Sprechen Sie mit der Vermietung und evtl. können Sie eine schriftliche Abmachung für die Duldung des Gestells aufsetzen.
Thomas Stäuble
(28.04.2011 12:13:54)
Guten Tag Herr Brügger
Seit 13 Jahren haben wir vor unserer Tür Schuhe deponiert. Am Anfang auf Gummimatten und seit mehreren Jahren auf einem kleinen Schuhgestell für sechs paar Schuhe. Das schmale Gestell steht an der Wand zwischen unserer Tür und dem Lift. Das Treppenhaus ist modern und grosszügig gebaut. Nun hat unsere Nachbarin, die auch Hauswartin ist, plötzlich die Ansicht das es laut Gesetz weg muss. Kann ich mich nach so langer Zeit auf das Gewohnheitsrecht berufen?
Sibylle
(05.03.2011 10:01:58)
Darf mir der Vermieter vorschreiben, dass ich meine Fahrräder NICHT in meinem eigenen Kellerabteil aufbewahren darf sobald sie in Gebrauch sind, sondern sie draussen vor dem Haus lassen muss? Dabei handelt es sich um teure Räder (Rennrad, Mountainbike) & ich wohne in Zürich -> es werden so schon viele 'normale' Räder gestohlen. Zudem kann man sie vor dem Haus nirgends fest anschliessen.
Ich denke der Vermieter hat angst ich würde die Wände verschmutzen beim hoch- und runtertragen....
Vielen Da
Annalore
(06.06.2010 12:13:50)
Ohje der Lärm der Nachbarn,bei uns werden täglich Türen zugeschlagen,Rollläden rauf und runter geknallt,der Vermieter sagte,er würde ein Schreiben an alle Mieter senden,geschah bisjetzt nichts,es wird am Samstag 20.00 Uhr gebohrt,gehämmert,alle schweigen Niemand getraut sich zu reklamieren,ich reklamierte mal,dann wurde mir vom Vermieter gesagt,dehnen es hier nicht passt,die können ja kündigen,Frechheit oder???Ja die Menschen haben sich geändert,leider zu ihrem Nachteil,schade.
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