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Das Mietzinsdepot
Der Mieter leistet ein Mietzinsdepot nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Die Mietzinszahlungen dürfen nicht mit dem Depot verrechnet werden – sonst riskiert der Mieter die Kündigung.
12.03.2013 Corinna Forrer
Mietzinsdepot als Sicherheit.
Das Mietzinsdepot heisst auch Mietkaution und dient dem Vermieter als Sicherheit. Für den Fall, dass der Mieter den Mietzins nicht zahlt oder die Wohnung beschädigt.
Diese Sicherheit darf bei Wohnungen höchstens drei Monatsmieten betragen und ist nur geschuldet, wenn es vertraglich vereinbart wurde.
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Zwei Varianten, die Sicherheit zu garantieren
In der Schweiz gibt es zwei Möglichkeiten, diese Sicherheit zu garantieren. Entweder der Mieter zahlt das Depot auf ein Sparkonto ein oder schliesst für die Finanzierung eine Bürgschaft ab.
Möglichkeit 1: Auf Sparkonto zahlen
Der Vermieter muss von Gesetzes wegen das Depot auf ein Sparkonto, das auf den Namen des Mieters lautet, einzahlen. Die darauf anfallenden Zinsen gehören dem Mieter. Kontogebühren bis zu 50 Franken im Jahr muss der Mieter bezahlen, was darüber liegt, ist laut Bundesgericht vom Vermieter zu tragen.
Während der Dauer des Mietverhältnisses darf weder Vermieter noch Mieter auf das Depot zugreifen. Der Mieter darf auf keinen Fall, seine Mietzinszahlungen mit dem Depot verrechnen. Tut er dies trotzdem, riskiert er eine Kündigung wegen Zahlungsverzug.
Möglichkeit 2: Bürgschaft statt Mietzinsdepot
Eine Mietkautinsbürgschaft schliesst der Mieter mit einem entsprechenden Anbieter ab. Fallen Forderungen des Vermieters an, bürgt der Anbieter bis zu der vereinbarten Höchstsumme. Das heisst, der Anbieter streckt das geforderte Geld vor, so dass der Mieter nicht gleich alles auf einmal bezahlen muss. Für diese Bürgschaft zahlt der Mieter eine jährliche Gebühr.
Möchte der Mieter das Depot zu einem späteren Zeitpunkt komplett einzahlen, kann die Bürgschaft gekündigt und ein Sparkonto eingerichtet werden. Die Bürgschaft endet bei Beendigung des Mietverhältnisses.
Die ImmoScout24 Mietkaution
Erhöhung der Mietkaution
Wenn der Vermieter erst während der Mietdauer ein Depot verlangt oder das Bestehende erhöhen will, muss er dafür den ordentlichen Weg für Mietzinserhöhungen beschreiten.
Das heisst: Der Vermieter muss das amtliche Formular für Mietzinserhöhungen verwenden und die Vertragsänderung kann nur innert der vertraglichen Kündigungsfrist auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin erfolgen. Das Formular muss spätestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen und dieser kann die Forderung des Vermieters innert 30 Tagen bei der
Schlichtungsbehörde
anfechten.
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