Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Kein Streit in der Waschküche
Die Waschküche in einem Mehrfamilienhaus ist mehr als einfach nur der Ort, wo gewaschen wird. Hier zeigt sich, ob Hausbewohner miteinander zurechtkommen. Einige Tipps, was Sie tun können, damit keine Streitigkeiten entstehen.
31.10.2012 Corinna Forrer

Streit in der Waschküche muss nicht sein.
Sie können viel dazu beitragen, Streitigkeiten in der Waschküche zu verhindern.

Zum Kriegsschauplatz wird sie nämlich meist erst, wenn z. B.
  • dort zu Unzeiten gewaschen wird,
  • Kleider – längst trocken – tagelang nicht abgehängt werden
  • oder die Maschine schmutzig hinterlassen wird.

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Einen festen Termin zum Waschen
Bewährt hat sich ein Kalender, in den sich jede Partei nach ihrem Bedürfnis selber eintragen kann. Kommt es zu Terminkollisionen, sind andere Hausbewohner meist offen für eine Kompromisslösung. Hier ist es wichtig, dass die Bewohner miteinander reden und nicht still vor sich herschimpfen. Das bringt letztlich keinem was.

Wann gewaschen werden darf, kann der Hausordnung entnommen werden. Meistens ist abends ab 20.00 Uhr Schluss und häufig darf auch an Sonn- und Feiertagen nicht gewaschen werden.

Halten Sie die Waschküche sauber
Wann eine Waschmaschine als sauber hinterlassen gilt und wann nicht, ist eine äusserst subjektive Sache. Dasselbe gilt auch für den Wäschetrockner. Deshalb hier kurz die wichtigsten Punkte:
  • Befreien Sie die Waschmaschine nach dem Waschen von allfälligen Waschmittelrückständen.
  • Waschmaschine wie Tumbler nach Gebrauch mit einem Lappen abwischen.
  • Ausser, wenn ausdrücklich erlaubt, sollten Sie Waschmittel, Körbe und ähnliches besser in Ihrem Kellerabteil als in der Waschküche deponieren.
  • Falls der Waschküchenboden verschmutzt ist, auch mal zum Besen greifen.
Das gehört nicht in die Maschine
Oft werden die unmöglichsten Dinge in der Maschine gewaschen. Am meisten Probleme gibt es mit Schuhen, Teppichen oder auch Büstenhaltern mit integrierten Metallbügeln.

Schwere Turnschuhe können beispielsweise eine Unwucht in der Trommel verursachen und die Maschine geht über kurz oder lang kaputt. Geben Sie Ihre Teppiche besser zur Reinigung in die Hände von Profis. Das schont Teppich und Maschine.

Büstenhalter mit Metallteilen, Gürtel mit Schnallen und ähnliches werden am besten in einem Kissenbezug oder in einem speziellen Waschsäckchen gewaschen. So können die Metallteile nicht die Maschine blockieren.




Kommentare (6)

ImmoScout24 @Mannhart beatrice (14.08.2012 09:59:59)
Guten Tag Mannhart beatrice
Sprechen Sie als Erstes mit den neuen Mietern, evtl. haben sie die Auswirkungen nicht bedacht oder es ist nur vorübergehend. Falls dies nichts bringt, sprechen Sie mit der Verwaltung und erkären Sie sachlich ihre Lage. Sie können dann die neuen Mieter auf deren Verhalten hinweisen. Zum Mietzins: Im Mietrecht wird das Nicht-Einhalten des Gleichbehandlungsgebot nur selten geahndet. Unterschiedliche Mieten sind nichts ungesetzliches.
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @bruegger (14.08.2012 09:35:58)
Guten Tag bruegger
Solange die Mieter die Kosten für das Waschen tragen, kann wohl gegen das Benutzen der Waschküche nichts eingewendet werden. Aber sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Vermieter und erklären Sie ihm sachlich Ihre Lage. Er kann evtl. mit einem Waschplan für eine Lösung sorgen. Aber: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, alle Mieter gleich zu behandeln (aber natürlich immer im Rahmen des gesetzlich Zulässigen).
Ihr ImmoScout24-Team
Mannhart beatrice (06.08.2012 20:58:42)
Vor 8 mon sind neue Mieter eingezogen nun ist in der Waschküche ihr Fitness und abstellraum sowie auch die Heizung ist von ihr überstellt der vermieter erlaubt ihr das obschon sie 100 fr weniger Miete bezahlt und noch zusätzlich einen Kontainer zur verfügung hat und das im 2 Familienhaus wieviel muss ich mir nach 7 Jähriger Mietdauer bieten lassen?
Tippgeber (16.06.2010 12:46:05)
Hallo Irina
Wenden Sie sich in solchen Fällen zuerst an Ihren Vermieter. Sie haben das Recht, von ihm zu verlangen, dass er für Ruhe und Ordnung unter den Nachbarn sorgt. Nützt dies nichts, weil der Vermieter nichts unternimmt, können Sie sich an die örtliche Schlichtungsbehörde für Mietsachen wenden. Auf dieser Webseite können Sie nach Ihrer zuständigen Schlichtungsbehörde suchen http://www.mietrecht.ch/71.0.html.
Irina (09.06.2010 20:26:59)
Was ist überhaupt erlaubt? Ich mit meine Familie,beide Ausländer mit Bewilligung C haben schon 3 mal innerhalb von 2 Jahren Wohnung gewechselt. Wir sind immer DIE OSTPACK,das war auch von CH Bürger gesagt! Also,wer hilft uns.... Das zum Thema Toleranz...Jetz suchen wir wieder Wohnung,nicht gefunden....Wir wissen,dass es gibt wieder Probleme wegen NICHTS
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