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Ein Cheminée in der Mietwohnung?
Sie haben ein Cheminée, einen Kachelofen oder einen Schwedenofen in Ihrer Mietwohnung. Was gilt es dabei zu beachten? Müssen Sie beispielsweise die Rechnung des Kaminfegers bezahlen?
13.12.2012 Alex Hämmerli
Cheminées, Kachel- und Schwedenöfen sind eine gemütliche Sache – besonders wenn es draussen kalt ist. Wenn Sie die wohlige Wärme in Ihrer Mietwohnung geniessen möchten, sollten Sie sich über einige Punkte bewusst sein.
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Als Mieter dürfen Sie jederzeit Ihren Schwedenofen einheizen.
Darf ich zu jeder Zeit heizen?
Wenn es in der Mietwohnung oder im Miethaus ein Cheminée hat, dürfen Sie diesen auch jederzeit benutzen. Schliesslich zahlen Sie mit Ihrer Miete den Ofen mit.
Der Vermieter darf die Benutzung eines Cheminées nur dann verbieten, wenn dieser nicht mehr richtig funktioniert – und deswegen beispielsweise eine Brandgefahr darstellt. In diesem Fall muss er aber den Mietzins heruntersetzen – ausser er setzt das Cheminée Ofen wieder instand. Die Kosten für die Reparatur und die Erneuerung von Heizanlagen darf der Vermieter nicht auf Sie abwälzen.
Muss ich den Kaminfeger selbst bestellen?
Diese Frage hängt davon ab, wo Sie wohnen. In der Regel müssen Mieter von Einfamilienhäusern den Kaminfeger selber bestellen. Feuern Sie häufig, sollten Sie den Kaminfeger einmal pro Jahr kommen lassen, sonst alle zwei Jahre.
In Mehrfamilienhäusern kümmert sich der Vermieter bzw. die Hausverwaltung darum, dass der Kaminfeger regelmässig seine Aufgaben erfüllt.
Muss ich den Kaminfeger selber bezahlen?
Ja, als Mieter müssen Sie die Kosten für den
Kaminfeger
übernehmen. Dieser Posten ist in der
Nebenkosten-Abrechnung
normalerweise im Punkt «Heizkosten» enthalten.
Kommentare (4)
Ilse Weinmann
(13.03.2013 17:48:55)
Guten Tag
ich habe ein Cheminée, das ich pro Jahr 5 - 7 mal benutze. Ich bin Mieterin und muss mich selbst um den Kaminfeger kümmern und den auch bezahlen. Meine Frage, wie oft muss ich einen Kaminfeger kommen lassen bei dem was ich das Cheminée benütze?
Vielen Dank für eine Antwort
Mit besten Grüssen
Ilse Weinmann
Shajan
(29.01.2013 09:09:11)
Wir haben einen Cheminée,darf aber nicht benützt werden wegen Brandgefahr,auf unsere Schriftliche Anfrage für Reparatur oder Mietzinsanpassung bekammen wir nicht mal eine Antwort,wir wohnen zeit über einem Jahr in diesem Block mit nur Elektroheizung,die Cheminée die hier rum steht und nicht benutzt werden darf wäre sicher eine zusätzliche wärme quelle die wir nie in anspruch nehmen werden,sollten wir aufgeben oder nicht?
Freundliche Grüsse
herrmann
(24.01.2013 14:53:52)
warum muss ich den kaminfeger bezahlen wenn doch in der nebenabrechnung auch kaminfeger steht und ein jahrespreis ? dort steht ich meine das der schornstein zum haus gehört und nicht zum mieter das man einmal im jahr den kaminofen reinigen lässt und es auch selbst bezahlt ist eine selbsverständlichkeit aber nicht den schornstein der gehört nicht dazu der meinung bin ich jedenfalls.
Armin Hirschi
(19.12.2012 22:30:54)
Mit was für einem Kostensatz wird das Cheminée im monatlichen Mietzins belastet.
Unser Cheminée hat nie funktioniert und in den letzten 30 Jahren
wurden trotz mehrer Vorschläge von Fachleuten kein Reparatur-auftrag erteilt. Kann ich eine Rückforderung stellen? ich danke.
Freundliche Grüsse AH.
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