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Weshalb braucht es einen Betreibungsauszug?
Der Betreibungsauszug gibt den Hauseigentümern Auskunft über die künftigen Mieter. Oft möchten die Vermieter viel über die Person, die einzieht, wissen. Vor allem, ob sie zahlungswillig und zahlungsfähig ist.
11.07.2012 Swisscontent Corp.
Betreibungsauszug
Wer eine neue Wohnung sucht, muss oft viel über seine persönlichen Verhältnisse preisgeben, beispielsweise mit dem Auszug aus dem Betreibungsregister. Mit Rückfragen beim Arbeitgeber und beim ehemaligen Vermieter ist zu rechnen. Wer diese Auskünfte verweigert, hat schlechte Karten, seine Traumwohnung zu erhalten.
Mit dem Betreibungsauszug checkt der Vermieter vorab, ob der Mieter seinen Zahlungspflichten nachkommt.
Warum braucht es den Betreibungsauszug?
Der Hausbesitzer versucht abzuschätzen, ob der Bewerber auch in der Lage ist, den vereinbarten Mietzins pünktlich zu bezahlen und ob die Belastung inklusive Nebenkosten den Einkommensverhältnissen entspricht.
Selbst bei solventen Kandidaten bleibt für den Vermieter aber die Frage offen, ob sie auch gewillt sind, ihren Verpflichtungen jederzeit pünktlich nachzukommen. Um auch diesen Punkt zu klären, verlangen sehr viele Hauseigentümer von ihren künftigen Mietern einen Auszug aus dem Betreibungsregister.
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Betreibungsauszug gibt Auskunft über Zahlungs(un)fähigkeit
Beim
Betreibungsamt
erfährt der Vermieter, ob es in der Vergangenheit zu Betreibungen gekommen ist, ob sie noch hängig oder inzwischen erledigt sind, ob sie bestritten wurden – in der Fachsprache also Rechtsvorschlag erhoben wurde – oder ob es gar zur Pfändung oder zu Verlustscheinen gekommen ist.
Wie stehen die Chancen trotz Betreibung eine Wohnung zu erhalten?
Auskunft nur bei berechtigtem Interesse
Meist ersuchen Vermieter ihre Kandidaten, den Auszug aus dem Betreibungsregister gleich selber zu besorgen. Zwingend ist dies nicht.
Die dokumentierte Mietabsicht – mit anderen Worten das Bewerbungsformular –reicht nämlich, dass Vermieter einen Betreibungsauszug auch von sich aus einfordern dürfen. Dies tun sie am letzten Wohnort des Mietinteressenten.
Betreibungsauskunft nur vom letzten Wohnort
Da jedes Betreibungsamt sein eigenes Register führt, ist daraus allerdings nicht ersichtlich, ob es eventuell an früheren Wohnorten zu Betreibungen gekommen ist. Auch ein blütenweisser Auszug gibt also nur beschränkt darüber Auskunft, wie es um die Zahlungsfähigkeit- und -willigkeit eines Bewerbers steht.
Wo erhalte ich meinen Betreibungsauszug?
Ihren Betreibungsauszug können Sie beim zuständigen Betreibungsamt Ihres Wohnorts bestellen. Im Regelfall kostet ein Auszug 17 Franken.
Aus Datenschutzgründen wird eine Betreibungsauskunft nicht telefonisch erteilt. Schliesslich kann nicht überprüft werden, ob es sich auch wirklich um die berechtigte Person handelt. Den Betreibungsauszug müssen Sie entsprechend persönlich oder mit einem schriftlichen Gesuch bestellen.
Kommentare (16)
Mini
(11.04.2013 00:57:04)
Ich bin 20 und wohne noch bei meine Eltern ,jetz suche ich né Wohnung ich môchte selbstandig werden,und ich habe ein paar wohnungen schon gesehen und auf die Bewerbungs Blätter steht " es werden nur Anmeldungen mit betreibungsauszug berücksichtig" hab ich überhaupt eins?was soll ich machen?
ImmoScout24 @AM
(25.02.2013 13:20:37)
Guten Tag AM
Jein, häufig verlangen die Verwaltungen, dass das Original mitgeschickt wird. Aber es hat sich eingebürgert, dass man nur eine Kopie sendet, jedoch mit dem Vermerk, das Original jederzeit nachliefern zu können.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Kiki
(25.02.2013 13:18:34)
Guten Tag Kiki
Häufig steht auf dem Bewerbungsformular der Verwaltung, wie alt der Betreibungsauszug sein darf. Meistens 2 bis 6 Monate.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
AM
(21.11.2012 11:37:11)
Muss man das Original einsenden, oder kann es auch eine Kopie des Auszuges sein?
Kiki
(12.11.2012 15:48:15)
Wie lange ist er gültig ich hab einen am 21.9.12 geholt muss morgen whg anschauen ist dieser noch gültig? Vielen dank
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