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Mietzinsreduktion wegen Mängel
Mängel oder Baulärm sorgen bei vielen Mietern für rote Köpfe. Was viele nicht wissen: Wenn Sie dadurch beim Gebrauch Ihrer Wohnung zu stark beeinträchtigt werden, können Sie für einen gewissen Zeitraum eine Mietzinsreduktion wegen Mängel verlangen.
12.03.2012 Valeska Beck
Wenn an ein normales Wohnen nicht mehr zu denken ist, dann haben Sie Anrecht auf Mietminderung.
Zugluft wegen undichter Fenster, übermässiger Lärm aufgrund von Renovationsarbeiten,
Schimmelpilz im Schlafzimmer
: Das alles sind Mängel, für die Ihr Vermieter gerade stehen muss. Während der Mangel beseitigt wird, haben Sie in bestimmten Fällen das Recht auf die Herabsetzung Ihres Mietzinses.
Voraussetzungen dafür sind:
Sie haben den Mangel nicht selbst verschuldet.
Es handelt sich nicht um einen kleinen Mangel, den Sie auf eigene Kosten beheben müssen.
Sie müssen die Beseitigung des Mangels rechtzeitig beim Vermieter verlangt haben – am besten schriftlich.
Bestätigung verlangen
Die Herabsetzung des Mietzinses ist per Gesetz von dem Zeitpunkt an möglich, seit dem der Vermieter über den Mangel Bescheid weiss. Es empfiehlt sich, vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, dass die Miete während der Dauer des mangelhaften Zustandes reduziert wird.
Weigert sich Ihr Vermieter oder reagiert er nicht auf Ihr Schreiben, wenden Sie sich am besten an die für Sie zuständige
Schlichtungsstelle
.
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Rechte bei Bauarbeiten
Auch Sanierungs- oder Umbauarbeiten der Liegenschaft können Kriterien für eine Mietzinsreduktion sein.
Baulärm, Staub oder Schmutz sind zwar keine Mängel im eigentlichen Sinne, dennoch beeinträchtigen sie den Mieter beim Gebrauch seiner Wohnung. Dadurch hat er das Recht, während des Zeitraums der Beeinträchtigung weniger Mietzins zu zahlen.
Wie viel kann ich verlangen?
Grundlage für die Berechnung der Mietminderung ist der Netto-Mietzins, sprich der Mietzins ohne Nebenkosten.
Er muss prozentual um so viel herabgesetzt werden, wie der Gebrauchswert der Wohnung durch den Mangel oder die Beeinträchtigung durch eine Baustelle gemindert ist.
Rechenbeispiele
1.
Wenn in einer Drei-Zimmer-Wohnung mit drei gleich grossen Räumen ein Zimmer wegen Schimmelpilzbefalls unbewohnbar ist, muss der Mietzins um ein Drittel herabgesetzt werden.
2.
Oder wenn Ihre Waschmaschine nicht funktioniert, können Sie eine Mietzinsreduktion verlangen, die Ihre Kosten fürs auswärtige Waschen wieder aufwiegt.
Eine gute Richtlinie für Ihren Senkungsanspruch ist die
Liste der Gerichtsentscheide betreffend Mietzinsherabsetzung (PDF 95KB)
, die der Mieterverband zusammengestellt hat.
Für den Fall, dass Ihr Vermieter den Mangel erst gar nicht repariert, können Sie den Mietzins hinterlegen.
Kommentare (83)
ImmoScout24 @Marie
(17.05.2013 10:21:37)
Guten Tag Marie
Bitte konsultieren Sie die "Liste der Gerichtsentscheide betreffend Mietzinsherabsetzung", auf welche im obigen Beitrag verlinkt wird. Hier erfahren Sie, welche Mietzinsreduktionen für welche Mängel bereits einmal gewährt wurden.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Nadia
(17.05.2013 09:48:12)
Guten Tag Nadia
Haben Sie bereits persönlich mit de Hausabwart gesprochen? Evtl. gibt es einen Grund, weshalb er sein Auto ständig auf den Besucherparkplatz stellt. Das ständige Parkieren auf dem Besucherplatz hat auf Ihre Wohnsituation nur einen sehr geringen Einfluss. Entsprechend ist die Chance auf Mietzinsreduktion wohl eher gering. Falls Sie zu keiner Einigung kommen, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle (http://bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden --> Link kopieren).
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Maria
(17.05.2013 09:40:21)
Guten Tag Maria
Die paritätische Lebensdauertabelle hält die durchschnittliche Lebenserwartung der verschiedenen Einrichtungen fest. Unter anderem auch die Wandfarbe. Lesen Sie mehr dazu hier: http://bit.ly/IS2_2721 (Link kopieren).
Mehr zum Thema Schimmel lesen Sie hier: http://bit.ly/IS24_4425 (Link kopieren).
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Mike
(12.05.2013 23:07:58)
Guten Tag
Ich habe vor 3 Monaten eine Wohnung übernommen, die folgende Mängel hat, und auch bei der Mängelliste notiert wurden sowie schon 2 mal schriftilich der Verwaltung gemeldet wurde.
-habe nicht mehr als 30 Grad Wassertemperatur und das den ganzen Tag
-auf der Terasse (Paterre) sind die sitzplatzplatten verbrochen und abgesickert, sowie die ganze Fassade am absplittern
-Dazu funktioniert im Zimmer die Heizung nicht.
Der Eigentümer hat sagt immer er erledigt es?
Was kann ich machen??
Mfg.
Rene
(11.05.2013 12:07:51)
Guten Tag...Ich Wohne seit August letzten Jahres in einem Älteren Haus in dem drei vermietete Wohnungen sind.Im mittleren Stock des Hauses Wohne ich seit August letzten Jahres.Der Bezug dieser Wohnung musste so schnell wie möglich geschehen damit ich meine Arbeit nicht verliere.Das Nutzte der Vermieter natürlich schamlos aus,erhöte den Mietzins um 135.-CHF gegenüber der vormieterin und klärte mich zugleich über vorhandene und ihm bekannte Mängel nicht auf. Kann ich dagegen überhaupt was machen?
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