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Liegenschaftssteuern
Die Liegenschaftssteuer wird auch Grund- oder Grundstückssteuer genannt und ist zusätzlich zur Vermögenssteuer geschuldet. Sie wird allerdings nicht in allen Kantonen erhoben. Sie muss jährlich bezahlt werden und beträgt je nach Kanton zwischen 0,5 und 3 Promille des
Verkehrswertes
. Die auf der Liegenschaft lastenden Schulden können bei der Berechnung nicht in Abzug gebracht werden.
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