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Grundstückgewinn
Beim Verkauf einer Liegenschaft fällt häufig ein Grundstückgewinn an. Er besteht zunächst einmal aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Für die Berechnung des für die Steuern massgeblichen Gewinnes dürfen jedoch sämtliche seit dem Kauf getätigten
wertvermehrende Investitionen
abgezogen werden. Die Grundstückgewinnsteuer ist eine der bedeutendsten Steuer auf Liegenschaften. Sie wird kantonal erhoben und fällt beim Verkäufer an.
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