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Wann kann ich die Versicherung kündigen?
Wer eine Versicherung kündigen möchte, muss auf einige wichtige Punkte achten: Es gibt vier rechtliche Gründe für die Kündigung der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Einer ist der Schadensfall.
09.09.2011 Corinna Forrer
Kündigen Sie Ihre alte Versicherung zuerst, bevor Sie eine neue abschliessen.
Die schriftliche Kündigung der Versicherung enthält Kündigungsdatum, Kündigungsgrund und Policennummer.
So zahlen Sie nicht doppelt. Achten Sie vor allem darauf, dass die neue Versicherung unmittelbar nach der Kündigung in Kraft tritt. So sind Sie immer genügend versichert.
Kündigen der alten Versicherung
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Am besten ist es, Sie schicken einen eingeschriebenen Brief.
Gründe für eine Kündigung
Es gibt vier rechtliche Gründe für eine Kündigung der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung:
1. Vertragsablauf
Als Versicherter müssen Sie mindestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit kündigen. Das heisst, endet die Police am 31. Januar 2012, muss Ihr Kündigungsschreiben bis am 31. Oktober 2011 bei der Versicherung eintreffen. Kündigen Sie nicht auf dieses Datum, wird die Police stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.
2. Prämienerhöhung
Ändert die Versicherung die Prämienhöhe, muss sie rechtzeitig darüber informieren: spätestens jedoch 30 Tage bevor die neuen Prämien gelten. Als Versicherter können Sie bis zum letzten Tag dieser Monatsfrist Ihre Police schriftlich kündigen.
3. Schadensfall
In diesem Fall kann sowohl der Versicherte als auch die Versicherung die Police kündigen. Möchten Sie als Versicherter kündigen, müssen Sie Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens zu dem Zeitpunkt abschicken, wann Sie das Geld der Versicherung erhalten haben. Bei diesem Kündigungsgrund verlieren Sie die bisher bezahlte Prämie. Kündigt die Versicherung, muss sie Ihnen die Prämie pro rata zurückerstatten.
4. Auswanderung oder Todesfall
In beiden Fällen wird der Vertrag aufgelöst. Die Versicherung zahlt die Prämie anteilmässig zurück. Melden Sie die veränderten Umstände so rasch wie möglich schriftlich bei Ihrer Versicherung.
Kein gesetzlicher Grund: zusammenziehen
Kein gesetzlicher Kündigungsgrund besteht, wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenziehen. Versicherungen können auf eine normale Kündigung unter Einhaltung der Frist bestehen.
Einige Versicherungen zeigen sich jedoch kulant und beharren nicht auf der vorgegebenen Frist. Dies vor allem dann, wenn beide Partner zu derselben Versicherung wechseln. Es lohnt sich in jedem Fall, mit Ihrer Versicherung zu verhandeln.
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Es lohnt sich Offerten der verschiedenen Versicherungen einzuholen und zu vergleichen. Oder vergleichen Sie die Gesellschaften gleich online auf den eigenen Websites.
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