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Vorbezug aus der Pensionskasse für Eigenheim
Der teilweise oder ganze Vorbezug von Geldern aus der Pensionskasse ist ein beliebtes Mittel zur Finanzierung von Wohneigentum. Die Folgen sollten jedoch genau kalkuliert sein.
15.08.2012 Jens Wiesenhütter
Der Vorbezug aus der Pensionskasse kann auch für einen Hausbau verwendet werden.
Der Vorbezug von BVG-Geldern
(Berufliche Vorsorge)
ist seit 1995 rechtlich erlaubt. Mittel aus der beruflichen Vorsorge können zur Finanzierung von Wohneigentum eingesetzt werden. Nicht erlaubt ist der Vorbezug für Ferienhäuser oder Zweitwohnungen.
Ein Vorbezug kann für folgende Punkte verwendet werden:
zum Erwerb von Wohneigentum
zur Erstellung von Wohneigentum
zur Beteiligung an Wohneigentum
für Investitionen am Wohneigentum
zum Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft
zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen
Der Nachweis ist durch eine Kopie des Kauf- und Hypothekarvertrags sowie des Grundbuchauszugs zu erbringen. Der vorbezogene Betrag muss als Kapitalleistung sofort versteuert werden, denn die Pensionskasse meldet den Vorbezug an die Steuerverwaltung.
Wichtig: Der Ehegatte muss einem Vorbezug schriftlich zustimmen!
Ein Vorbezug beträgt mindestens 20'000 Franken
Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung? Bis zum 50. Altersjahr entspricht der Maximalbetrag der aktuellen Freizügigkeitsleistung dem aktuellen Guthaben bei der Pensionskasse. Der Mindestbetrag beträgt 20'000 Franken und kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.
Wer älter als 50 ist, darf höchstens die Freizügigkeitsleistung, wie sie im 50. Altersjahr bestanden hat, oder – falls diese höher ist – die Hälfte der Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des Vorbezugs in Anspruch nehmen.
Finanzielle Auswirkungen des Vorbezugs
Die Vorsorgeleistungen bei den Altersrenten, den Renten bei Invalidität durch Krankheit und bei den Hinterbliebenenrenten werden gekürzt. Auch die Versicherung – der Risikoschutz bei Invalidität und Tod – wird vermindert.
Dem kann man aber entgegenwirken, indem man eine Zusatzversicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und Tod abschliesst.
Weit reichende Folgen beachten
Ein Vorbezug von Pensionskassengeldern sollte gut überlegt und mit einem Experten besprochen sein. Ob ein Vorbezug zu empfehlen ist, kann nicht allgemein bejaht oder verneint werden.
Jeder einzelne Fall sollte individuell angeschaut werden. Viele Pensionskassen berechnen auf Wunsch des Versicherten die finanziellen Folgen des Vorbezugs.
Verpfändung als Alternative
Aufgrund der gegenwärtig tiefen Hypothekarzinsen ist ein Vorbezug nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Attraktiver könnte die Möglichkeit der Verpfändung der BVG-Ansprüche sein.
Dadurch erhöht sich zwar die Hypothekarschuld, aber das Geld bleibt in der Pensionskasse und wird verzinst. Zudem bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Die Bank erhält eine zusätzliche Sicherheit, was zu einem leicht tieferen Hypothekarzinssatz führt.
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