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Die Mitmiete in der Schweiz
Die Mitmiete ist eine Art von Mietvertrag. Je nachdem, wer unterschreibt, hat dies rechtliche Auswirkungen auf den Mietvertrag. Wer haftet, wer nicht? Die Vor- und Nachteile bei der Mitmiete.
28.06.2012 Corinna Forrer
Mietverträge regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Der Vertrag wird im Normalfall schriftlich formuliert. Wer seine Unterschrift darunter setzt, übernimmt damit Rechte und Pflichten. Neben dem
«normalen» Mietvertrag
gibt es auch die Mitmiete.
Weitere Artikel zum Thema Mitvertrag
Der Mietvertrag in der Schweiz
Der Untermietvertrag in der Schweiz
Die Wohnung termingerecht kündigen
Alle Mitmieter untschreiben den Mietvertrag.
Mitmieter haften solidarisch
Die Mitmiete heisst auch Solidarmiete. Alle, die gemeinsam in einer Wohnung leben, unterschreiben den Mietvertrag und haften dem Vermieter gegenüber solidarisch. Jeder Mieter ist namentlich im Mietvertrag genannt und somit gleichberechtigt.
Der Vermieter kann jeden einzelnen Mieter für den ganzen geschuldeten Mietzins haftbar machen, beispielsweise dann, wenn die Miete nicht gezahlt wird. Er darf dies auch dann, wenn die Mieter die Miete unter sich aufgeteilt haben.
Alle Mitmieter müssen Kündigung unterschreiben
Ein Mieter bleibt so lange für die Miete haftbar, wie er in dem Mietvertrag genannt ist. Für den Fall, dass er zwar ausgezogen ist, aber sein Name weiterhin in dem Mietvertrag steht, kann er weiterhin vom Vermieter belangt werden. Wollen die Mitmieter aus der Wohnung ausziehen, müssen alle die Kündigung unterschreiben. Schliesslich haften sie solidarisch.
Vor- und Nachteile der Mitmiete
Haben sich die Mitmieter zerstritten und will der eine dem anderen eins auswischen, kann er die Kündigung einfach nicht unterschreiben. In einer Wohngemeinschaft verhindert die Mitmiete, dass man vom Wohlwollen eines einzelnen abhängt und nicht plötzlich auf der Strasse steht.
Auch kann mit der Solidarmiete verhindert werden, dass sich alle Bewohner aus dem Staub machen und nur noch der, dessen Name auf dem Mietvertrag steht, für die gesamte Miete gerade stehen muss.
Die Untermiete als Alternative
Weiss man noch nicht so recht, wie sich das Zusammenleben in der gemeinsamen Wohnung entwickeln wird, kann die
Untermiete
als Lösung sinnvoll sein. Dieser Vertrag ist leichter wieder zu lösen als der Mitmietvertrag.
Kommentare (4)
Christoph
(15.03.2013 18:40:33)
Guten Tag,
vor gut einem Jahr bin ich fristgerecht durch eine rechtsgültige Kündigung aus der WG ausgetzogen. Nun hat mir der Ex Vermieter mit einer Betreibung gedroht da der Ex Mitbewohner nicht alle Rechnungen einbezahlt hat. kann er mich jetzt betreiben durch die Solidarhaftung weil der Kollege den neuen Mietvertrag immer noch nicht unterzeichnet abgeschickt hat? Schliesslich hat der Vermieter mein Zimmer beim Auszug abgenommen! Und beide haben die Kündigung und den Auszug akzeptiert. mfg ChB
ImmoScout24 @Gioia Small
(25.02.2013 14:46:27)
Guten Tag Gioia Small
Bei der Mitmiete haften alle unterschreibenden Parteien solidarisch. Das heisst, sowohl Sie als auch Ihre Mitmieterin haften für den ganzen Mietbetrag. Die Vermietung kann den gesamten Mietbetrag entweder von Ihnen oder von Ihrer Freundin einfordern. Das gleiche gilt für die Kündigung: Nur wenn beide diese unterschreiben, ist sie gültig. Bei einem befristeten Vertrag wie Ihrem wäre nur eine ausserterminliche Kündigung möglich.
...
ImmoScout24 @Gioia Small
(25.02.2013 14:45:54)
...Zieht Ihre Freundin aus ohne dass Sie der Kündigung zustimmen, bleibt auch Ihre Freundin rechtlich weiterhin für die gesamte Miete haftbar. Wollen Sie weiter in der Wohnung bleiben, würde es sich evtl. lohnen, einen Nachmieter für Ihre Freundin zu finden. Oder - falls Sie sich nicht einigen können - wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle (http://bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden).
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Gioia Small
(16.11.2012 10:13:42)
Guten Tag,
ich lebe mit meiner Freundin in einer wohngemeinschaft seit mai 2012
wir haben einen mietvertrag der auf ein jahr festgelegt wurde unterschrieben.das heisst bis mai 2013..jetzt will sie plötzlich auf ende märz 2013 ausziehen. muss sie nicht bis mai 2013 die miete zur hälfte bezahlen oder hafte ich für die ganze miete alleine bis vertragsende?
mit freundlichen grüssen g.small
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