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Nebenkosten und Mietvertrag
Nebenkosten, die nicht explizit im Mietvertrag festgehalten sind, dürfen laut Mietrecht nicht abgerechnet werden. Wichtig ist deshalb, dass Sie den Mietvertrag vor der Unterschrift aufmerksam durchlesen. Mit Video.
17.04.2012 Corinna Forrer / SCC
In den Nebenkosten dürfen Kosten für die Heizung enthalten sein.
Basis für alle Nebenkosten ist also der
Mietvertrag
. Dort müssen alle klar und detailliert aufgelistet sein, die der Vermieter Ihnen in Rechnung stellen will (
Nebenkostenabrechnung
).
Zum Thema Mietrecht
Artikel 257a,
zweiter Abschnitt im Schweizerischen Obligationenrecht sagt klar: «Der Mieter muss die Nebenkosten nur bezahlen, wenn er dies mit dem Vermieter besonders vereinbart hat.»
Steht im Mietvertrag nichts oder nur in ganz allgemeinen Formulierungen, so schulden Sie auch nichts.
Was, wenn Nebenkosten nicht exakt aufgelistet sind?
Bloss eine Aufzählung der wichtigsten Kosten sowie beispielsweise der Vermerk «die übrigen Betriebskosten gehen zulasten des Mieters», genügt nicht. Geschuldet wäre in diesem Fall nur, was konkret aufgelistet worden ist.
Den Mietvertrag immer genau durchlesen
Es lohnt sich, vor der
Vertragsunterschrift
den Punkt «Nebenkosten» im Mietvertrag genau anzusehen. Ist der Betrag der geforderten
Akontozahlung
realistisch? Im Durchschnitt beträgt er rund 10 bis 15 Prozent des Nettomietzinses.
Vorlage Mietvertrag: Punkt 4 regelt die Nebenkosten
Sehen Sie auch die Tipps unserer Immobilienfachfrau Kristina Kern aus der Sendung
«ZimmerWohnungVilla»
.
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Die Nebenkostenabrechnung
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Was sind Nebenkosten?
Kommentare (19)
ImmoScout24 @Häusermann
(24.04.2013 09:13:39)
Guten Tag Häusermann
Das persönliche Mietzinskonto wurde wahrscheinlich zu Beginn Ihres Mietverhältnisses eröffnet. Haben Sie für die alte Wohnung eine Kaution bezahlen müssen, dann wird dieser Betrag auf ein solches Mietzinskonto überwiesen. Was mit dem Geld auf dem Mietzinskonto nach Ihrem Auszug passiert, lesen Sie hier: http://bit.ly/IS24_6766 (Link kopieren).
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Tamara
(24.02.2013 11:25:58)
Bisher hatten wir für die Whg. nur die Nettomiete bezahlt, dafür das Heizöl selber organisiert. Eine NK-Abrechnung erhielten wir keine. 2011 wurde eine Erdsondenbohrung gemacht und Solarzellen auf dem Dach montiert. Die Heizung läuft nun über die Wärmepumpe und für den zusätzlichen elektrischen Strom zur Warmwasseraufbereitung sind die Solarzellen da - keine Öl-Heizung mehr. Nun erhalten wir eine NK-Abrechnung, die einen Drittel höher ist als die bisherigen Ölkosten. Müssen wir das akzeptieren?
Dalibor
(17.12.2012 19:08:26)
Hallo ImmoScot24
Wir haben eine 3 Zimmer Wohnung und haben jetzt eine Abrechnung mit Nebenkosten von 3100.-- CHF.
Davon 1100.-- für Wasser und Raumwärme.
Der Rest sind Gebäudenebenkosten, 2000.-- CHF.
Des weiteren wurde Lieftservice und Hauswartung im vergleich zum letzten Jahr fast um 100% teurer.
Ist das noch legal ???
Vielen Dank im voraus für die Antwort.
ImmoScout24 @denise
(26.11.2012 11:00:44)
Guten Tag denise
Ja, falls Ihre Aktontzahlungen höher als der effektive Verbrauch ausfallen, erhalten Sie Geld zurück. Dies geschieht allerdings nicht sehr häufig. Auch beim Strom für Gemeinschaftsräume werden die Nebenkosten akonto eingezahlt und später mit den effektiven Kosten abgeglichen.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Alfred
(26.11.2012 10:44:20)
Guten Tag Alfred
Da wir eine Schweizer Plattform sind, können wir Ihnen nicht mit Sicherheit sagen, ob die in Baden Württemberg übliche 'Kehrwoche' auch zu den Nebenkosten gehört. Am besten Sie wenden sich an Ihre Vermietung.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
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