Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Was sind Nebenkosten?
Als Nebenkosten darf Ihnen der Vermieter nur jene Kosten in Rechnung stellen, die ihm bzw. Ihnen durch die direkte Nutzung des Mietobjekts entstehen. Der Unterschied zwischen Betriebs- und Unterhaltskosten.
13.03.2012 Corinna Forrer / SCC

Nebenkosten zahlen für Lift und Treppenhaus.

Nebenkosten

Dass der Lift funktioniert, es im Waschraum Licht hat oder das Treppenhaus sauber ist, dafür bezahlen Sie mit den Betriebskosten. Sie werden vom Vermieter als Nebenkosten auf den Mieter überwälzt.

Zu den sogenannten Betriebskosten gehören insbesondere:
  • Heizung: Brennstoff, Service, Revision, Kaminfeger, Bedienung der Heizung usw.
  • Wasser: Wasserzins, ggf. Chemikalien
  • Hauswartung, Reinigung, Gartenunterhalt: Bruttolohn und Verbrauchsmaterial
  • Strom: für Gemeinschaftsräume
  • Lift: Strom und Service
  • Kabelnetz: Benutzungs- und Urheberrechtsgebühr
  • Abwasser- und Kehrichtgebühr
  • Verwaltung: 3 bis 4,5% auf die abgerechneten Nebenkosten

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Unterhaltkosten gehen zulasten des Vermieters
Alles, was dem Unterhalt des Hauses oder der Einrichtungen geht, muss der Vermieter selbst berappen.

Die betrifft insbesondere alle Renovations- und Reparaturarbeiten oder den Ersatz von Installationen. Die neue Heizung beispielsweise oder neue Stromleitungen gehen klar zulasten des Hauseigentümers.

Umbauten und Renovationsarbeiten können jedoch zu einer Mietzinserhöhung führen, wenn damit ein Komfortgewinn des Mieters verbunden ist. Dies kann beispielsweise neue Fenster, eine neue Küche oder ein neues Bad oder auch nachträgliche Wärmedämmung betreffen.

Unzulässige Nebenkosten sind unter anderem
  • Steuern und Abgaben
  • Gebäudeversicherungsprämien
  • Erschliessungs- und Anschlussgebühren


Kommentare (49)

Frei (30.04.2013 13:32:07)
Guten Tag
wenn ich fünf Jahre keine Nebenkostenabrechung bekommen habe und nun beim Auszug plötzlich eine Nebenkostenabrechnung bekomme, die höher ist als die jeweils monatlich vorausbezahlten Fr 180.-? (Miete 1180.-/ bezw 1350.-)
lg
kfrei
Otto (26.04.2013 12:50:37)
Hallo
Ich habe einen MV welcher die NK aufgelistet hat. Es wurde aber nur ein Kreuz an der stelle wo die heizkosten sind für Akonto gemacht.
Alle anderen NK / BK wurde das Kreuz bei akonto oder Pauschal vergessen!
Muss ich die kosten nun bezahlen oder nicht.
Der vermietet meint, es sei ein Fehler im System gewesen.
Laut Gesetz, wird bei nicht Klarheit über Akonto oder pauschal, von Akonto ausgegangen . Stimmt das?
ImmoScout24 @Frutig (24.04.2013 16:32:47)
Guten Tag Frutig
Falls Sie beim Überprüfen der NK-Abrechnung auf Unklarheiten stossen, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder nehmen Sie mit der zuständigen Schlichtungsstelle (http://bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden) Kontakt auf. Aber: Werden z.B. die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet, kann es vorkommen, dass Wohnungen derselben Grösse unterschiedlich hohe NK-Rechnungen erhalten. Je nachdem, wie viel Energie jeweils verbraucht wurde.
Ihr ImmoScout24-Team
Carmen (07.03.2013 06:24:52)
Guten Tag
Wir sind Mieter einer 3.5 ZI Wohnung und zahlen Fr. 1390.-- inkl. den Fr. 180.-- Nebenkostenanteile. Jetzt haben wir die def. Heiz- und Nebenkostenabrechnung bekommen im Betrag von Fr. 1418.--. dies ist 40% mehr als im vergangenen Jahr.
uns scheint dies sehr sehr hoch. Gibt es da eine Regel wieviel der Vermieter zusätzlich zu den bereits geleisteter Anteilen verlangen darf? Für eine kurze Antwort danke ich ihnen. MFG Carmen Baradoy
Schönenberger (28.01.2013 22:03:07)
Guten Tag
Ich bezahle Fr. 1'443.-- Nettomietzins in einer Wohnbauförderungssiedlung für eine 3 1/2 Zi-Wng. Akonto Heiz- und Nebenkosten sind inkl. Fr. 220.--. Jedes Jahr bekommen wir jedoch eine Nachrechnung, die zwischen Fr. 400 - 800.-- ausfällt. Ist das üblich? Es kam auch schon vor, dass 2 Abrechnungen in einem Jahr gekommen sind, zahlbar innert 30 Tagen. Wie steht es mit Ratenzahlung? Ist eine Umtriebsgebühr von Fr. 108.-- zulässig, die uns aufgebrummt wird bei Ratenzahlung?
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