Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Mietrecht: Keller und Estrich
Keller- und Estrich-Abteile sind ideale Abstellkammern. Doch welche Regeln gelten? Und worauf müssen Sie bei der Abgabe der Wohnung achten? ImmoScout24 beantwortet die wichtigsten Fragen.
26.03.2012 Alex Hämmerli

Der Keller ist kein Wohnzimmer.
Muss jede Mietwohnung einen Keller oder einen Estrich aufweisen?
Nein, Vermieter müssen zu ihren Wohnungen nicht zwingend eine Abstellkammer bereitstellen.

Falls Estrich und/oder Keller allerdings als Teil der Wohnung im Mietvertrag vermerkt sind, müssen diese Räumlichkeiten auch wirklich verfügbar sein.

Darf der Vermieter Regeln für Keller oder Estrich aufstellen?
Wie für die eigentliche Wohnung gelten für Keller- oder Estrichabteile gewisse Regeln. Der Vermieter kann beispielsweise verlangen, dass Sie die Ihnen zugeteilten Räumlichkeiten einmal jährlich gründlich putzen.

Auch kann der Vermieter gewisse Verbote aussprechen. Dies ist insbesondere zulässig, wenn Nachbarn sich belästigt fühlen könnten.

Der Vermieter kann zum Beispiel die Lagerung von Abfallsäcken im Estrich verbieten, wenn diese im Sommer anfangen zu stinken. Oder er kann untersagen, dass Sie mit ihrer Rockband im Kellerabteil proben bzw. dort laut Musik hören. Falls Sie mit den Regeln nicht einverstanden sind, können Sie diese vor der Schlichtungsstelle ihrer Region auf deren Verhältnismässigkeit hin prüfen lassen.


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Darf der Vermieter ungefragt in meinen Keller oder in den Estrich?
Nein. Denn durch den Mietvertrag hat sich der Vermieter dazu verpflichtet, Ihnen die Immobilie zur alleinigen Benutzung zu überlassen. Und dazu gehören auch Keller und/oder Estrich.

Darf man im Keller wohnen?
Ob Sie ein Keller- oder Estrichabteil zum Wohn- oder Schlafzimmer umfunktionieren dürfen, regelt der Mietvertrag. In der Regel ist die Nutzung von Lagerräumen für diese Zwecke nicht erlaubt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Ein häufiger Grund ist es, dass der Brandschutz nicht gewährleistet ist. Zudem dürfen fensterlose Räume nicht für Wohnzwecke benutzt werden.

Worauf muss ich beim Auszug achten?
Wenn Sie aus ihrer Wohnung ausziehen, müssen Sie nicht nur ihre Wohnung, sondern auch allfällige Nebenräume vollständig räumen und putzen. In der Regel nehmen es die Vermieter hier allerdings nicht so genau. Wenn in der Ecke des Kellerabteils noch Staub liegt, wird so manch ein Vermieter ein Auge zudrücken.


Kommentare (12)

ImmoScout24 @Hr. Fernandes (24.04.2013 11:00:55)
Guten Tag Hr. Fernandes
Wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an unsere deutschen Kollegen bei www.immobilienscout24.de.
Freundliche Grüsse aus der Schweiz
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Herr Yavuz Tan (24.04.2013 10:58:56)
Guten Tag Herr Yavuz Tan
Da in Ihrem Fall im Mietvertrag nicht festgehalten ist, welches Kellerabteil zur Wohnung gehört, wendne Sie sich am besten an eine Fachperson für Mietrecht oder auch an die für Sie zuständige Schlichtungsbehörde. Kopieren Sie dafür folgenden Link: http://bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Hr. Fernandes (27.01.2013 23:14:31)
Bin vor ca 1,5 Jahren in eine Altbauwohnung in Frankfurt/M. umgezogen. Da ich nicht alle Möbel in der Wohnung unterbringen konnte, habe ich einige Möbel in den Keller abgestellt. Nach einigen Monaten musste ich feststellen, dass die Möbel einen Schimmel aufwiesen. Ich habe mich daher entschieden meine Möbel in einem Lagerhaus für knapp 90EUR/Mt. zu lagern. Nun habe ich meine Vermieterin auf Mietminderung angesprochen, da der Keller feucht sei. sie sieht keinen Grund für ne Mietminderung
ImmoScout24 @AZ (11.01.2013 13:53:01)
Guten Tag AZ
In Anbetracht dessen, dass es sich um einen Neubau handelt, sollte der Keller im gängigen Rahmen nutzbar sein. Laut der vom Mieterverband zusammengestellten Liste bereits gefällter Entscheide betreffend Höhe der Mietzinsreduktion, können Sie mit ca. 6% rechnen. Wie Sie korrekt nach einer Mietzinsreduktion verlangen können, lesen Sie hier (Link kopieren): bit.ly/IS24_4853.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Herr Yavuz Tan (19.11.2012 20:57:01)
Guten Tag: Wie ist Regelung "Zuweisung" Kellerabteil bei Mietwohnungen?Bis 30.6.12 wohnten wir im gleichen MFH wie meine Eltern als Mieter.Wir hatten eine 4,5-Zi-Wohnung,meine Eltern wohnen weiterhin in einer 3-Zi-Wo.Wir hatten somit zwei versch. Kellerabteile,diese sind befinden sich in versch. Räumen.Nun fordern die neuen Mieter den Wechsel des Kellerabteils mit meinen Eltern,da dieser für ihre Wohnung bestimmt sei. Im Mietvertrag ist jedoch kein Hinweis auf best. Keller-Nr. Recht?Quelle?danke
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