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Die Indexmiete in der Schweiz
Die Indexmiete wird anhand der Teuerung angepasst. Deren Entwicklung richtet sich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise. Die Vor- und Nachteile eines Indexmietvertrages in der Schweiz.
22.08.2012 Corinna Forrer
Ein wichtiger Punkt im Mietvertrag ist der Mietzins. Dieser wird fast immer anhand des
hypothekarischen Referenzzinssatzes
angepasst. Eine andere Möglichkeit bietet die indexierte Miete, die anhand der Teuerung gerechnet wird.
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Die Indexmiete basiert auf der Teuerung.
Die Indexmiete ist variabel
Gestartet wird mit einer Basismiete, die im Vertrag festgehalten wird. Die Miete wird im Laufe der Zeit der Teuerung angepasst; deren Entwicklung ist am
Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
ersichtlich.
80 bis 100 Prozent des Index
Wie viel Prozent des LIK die Miete pro Jahr angehoben werden darf, wird ebenfalls im Mietvertrag festgehalten. Maximal kann der Mietzins um 100 Prozent der eingetretenen Teuerung erhöht werden. Eine Ausnahme bildet der Indexmietvertrag, der vor dem 1. August 1996 ausgestellt wurde; hier liegt die obere Grenze bei 80 Prozent des LIK.
Ein Rechnungsbeispiel:
Die Miete beträgt 2’500 Franken. Der Vertrag wurde mit dem Indexstand vom Oktover 2007 (= 101,9 Punkte) abgeschlossen. Wobei sich der LIK auf die aktuelle Basis vom Dezember 2005 (= 100 Punkte) stützt.
Die Miete wurde auf März 2012 aufgrund des entsprechenden LIK (= 103,9 Punkte) erhöht. Da die Teuerung in diesem Beispiel zu 100 Prozent übernommen wird, beträgt sowohl die Teuerung als auch die Mietzinserhöhung 2 Prozent.
Dies entspricht einer Mitzinserhöhung von 49.10 Franken. Neu müssen 2'549.10 Franken Miete bezahlt werden.
Wird die Teuerung im gleichen Rechnungsbeispiel nur zu 75 Prozent übernommen, beträgt die Mietzinserhöhung Dreiviertel des oben genannten Betrags: Die Miete steigt um 1,5 Prozent auf 2536.80 Franken.
Miete mit der Teuerung verbinden
Die heutige Indexmiete trat mit der Mietrechtsrevision von 2007 in Kraft. Ein Gedanke dahinter war, dass die Mieten in den Jahren davor stärker angestiegen sind als die Teuerung.
Indexmiete für mindestens fünf Jahre
Wer sich für eine Indexmiete entscheidet, muss den Mietvertrag für mindestens fünf Jahre abschliessen. Allerdings kann diese gesetzliche Regelung zu Gunsten des Mieters abgeändert werden. Der Vertrag muss lediglich eine entsprechende Formulierung enthalten.
Vor- und Nachteile der Indexmiete
Wer sich für eine indexierte Miete entscheidet, kann mit einer relativ ausgeglichenen Entwicklung seiner Miete rechnen. Der Vermieter muss sich an die vertraglich abgemachten Parameter halten und kann die Miete nicht mehr als um den festgehaltenen Prozentsatz der Teuerung erhöhen.
Allerdings muss der Vermieter die Miete nicht senken, wenn für ihn weniger Kosten anfallen – beispielsweise bei gesunkenem Hypothekarzins.
Eine grosse Unbekannte bleibt bei der indexierten Miete bestehen: die Entwicklung der Teuerung.
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