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Eigenmietwert
Wer sein eigenes Haus bewohnt, zahlt Einkommenssteuern auf den Eigenmietwert. Grundsätzlich gehören Immobilien zum Vermögen. Die Einnahmen daraus gelten als Einkommen und sind steuerpflichtig.
13.07.2012 Othmar Bamert / Corinna Forrer
Generell erscheint ein Eigenheim auf zwei Arten in der Steuererklärung:
Zum einen wird der vom Steueramt errechnete Steuerwert von Grundstück und Gebäude dem Vermögen zugerechnet.
Zum anderen wird der Eigenmietwert zu den Einkünften geschlagen.
Diese Faktoren würden zu einer massiven steuerlichen Belastung führen, wären da nicht die Schulden, Schuldzinsen und Unterhaltskosten, die Eigenheimbesitzer abziehen können.
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Eigenmietwert ist steuerpflichtig
Der Staat erhebt Steuern auf ein fiktives Einkommen, den Eigenmietwert. Er geht davon aus, dass Hauseigentümer ihre Liegenschaft vermieten können und dann steuerbares Einkommen entstünde.
Sogar bei einer Ferienwohnung muss der Eigenmietwert versteuert werden, auch wenn sie fast das ganze Jahr über leer steht.
Unterschiedliche Berechnung des Eigenmietwerts
Die Berechnung des Eigenmietwerts ist von Kanton zu Kanton verschieden. Der Bund orientiert sich am Marktwert, also am Mietzins, den der Eigentümer erzielen könnte. In der Regel beträgt der Eigenmietwert zwischen 50 und 80 Prozent dieses Betrags.
Bei Vermietung der Liegenschaft
Bei vermieteten Liegenschaften bilden die Mietzinseinnahmen das steuerbare Einkommen – abzüglich des Aufwands für Nebenkosten und Verwaltung. Diese Einnahmen sind steuerpflichtig.
Die effektiven Nebenkosten für Heizung, Warmwasser, Strom, Gartenunterhalt usw. dürfen allerdings nur abgezogen werden, wenn sie im Mietzins enthalten sind.
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