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Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Die Wohnung termingerecht kündigen
Eine Kündigung des Mietvertrages ist streng geregelt. Mieter sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Fristen zu halten. Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
20.05.2013 Corinna Forrer

Wer die Wohnung kündigen möchte, muss dies schriftlich tun. Am besten mit einem eingeschriebenen Brief.

 Vorlage Kündigung Mietvertrag

Die Kündigung muss termingerecht beim Vermieter eintreffen. Dabei ist nicht das Datum des Poststempels entscheidend, sondern wann der Vermieter die Kündigung empfangen hat. Dies sollte am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist sein.

Wann muss die Kündigung beim Vermieter sein?
Alle Daten und Termine sind im Mietvertrag festgehalten. Bevor Sie Ihre Kündigung aufsetzen, sollten Sie einen Blick in den Vertrag werfen.

Diese Termine und Daten
stehen im Mietvertrag
Beispiele
Mietbeginn
Als Mietbeginn werden ein Datum und manchmal auch ein exakter Zeitpunkt angegeben.
1. Juni 2010 um 12.00 Uhr


Mietdauer
Die Mietdauer kann entweder auf unbestimmte Zeit festgelegt oder auf eine bestimmte Anzahl Jahre beschränkt werden. Ist die Vertragsdauer beschränkt und beträgt diese Dauer mindestens fünf Jahre, kann die Miete indexiert werden.
Mietdauer auf unbestimmte Zeit.
Mietdauer von sechs Jahren, erstmals kündbar
am 30. Juni 2016.


Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für Wohnräume beträgt mindestens drei Monate, für Gewerberäume sind es sechs Monate und für ein möbliertes Zimmer zwei Wochen.

Kündigungstermin
In erster Linie gilt immer der Kündigungstermin, der in Ihrem Mietvertrag angegeben ist. Häufig kann jeweils auf das Monatsende gekündigt werden (ausgenommen der 31. Dezember). Ist nichts angegeben, gelten die ortsüblichen Kündigungstermine. Diese sind zwar nicht mehr so gebräuchlich wie früher, aber immer noch anzutreffen. In vielen Kantonen heisst dies auf Ende März und Ende September.
Beträgt die Kündigungsfrist drei Monate und der Kündigungstermin ist der 30. September,
dann muss die Kündigung spätestens am 30. Juni bei der
Vermietung eintreffen. Wird die Frist nicht eingehalten, so gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin.


Wer kann den Mietvertrag kündigen?
Ein «normaler Mietvertrag» lautet auf eine Person. Diese muss die Kündigung einreichen.

Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, so müssen alle die Kündigung unterschreiben oder je einzeln fristgerecht kündigen.

Ein Sonderfall bildet die Familienwohnung: Auch wenn nicht beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen alle zwei die Wohnung kündigen.
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Weitere Artikel zum Thema Mietvertrag
»Ihre Wohnung wird gekündigt
»Der Untermietvertrag
»Der Mietvertrag in der Schweiz
»Einen akzeptablen Nachmieter finden

Rechtliche Grundlagen des Mietvertrags
» Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)
» Mietrecht im OR
» StGB Artikel 325




Kommentare (188)

Bina (28.04.2013 15:26:14)
Hallo ...
Ich möchte zum 15.07.2013 umziehen wann müsste ich die alte Wohnung kündigen ???
locher franz (19.03.2013 17:07:55)
unser mieter ist ein deutscher und seit weihnachten abwesend .
er schuldet uns ein mietzinz von drei monaten,und meldet sich nicht mehr.
können wir die wohnung von unsaus rauemen
für eine antwort vielen dank
Karin (15.03.2013 12:44:50)
Hallo
Ich hab paar fragen ich hab 1 Monat Kündigungsfrist für die Wohnung das heisst ich muss doch ende April kündigen? oder ende Mai? Weil ich kann auf 1.6.2013 in der Neuen Wohnung .. Mit Freundliche Grüsse Karin Keller
bognar susanne (15.03.2013 11:49:00)
habe am 1.3.13 mit meinem freund eine neue wohnug bezogen,nun gehen wier getrennte wege,wieviel fristzeit habe ich um die wohnung zu kündigen,mit frendlichen grüessen s.b
richardkeller2013@gmail.com (06.03.2013 18:01:07)
Ich möchte Untermieter sein. Wer braucht hilfe? 2-3 Zimmer Wohnungen die Kosten zu teilen. In der nahe Flughafen
[Tel. gelöscht.] Rick Keller
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