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Hauskauf im Konkubinat
Das schweizerische Gesetz regelt die finanziellen Aspekte beim Hauskauf im Konkubinat nur rudimentär. Aus diesem Grund sollten Paare für die wichtigsten Punkte selber einen Vertrag aufsetzen.
30.07.2012 Nathalie Maring
Beim Hauskauf im Konkubinat gilt: Details unbedingt schriftlich festhalten.
Leben Sie in einem Konkubinatsverhältnis und möchten sich Wohneigentum kaufen, birgt das gewisse Tücken. Unangenehmen Überraschungen können Sie vorbeugen, indem Sie die wichtigsten Punkte in einem Konkubinatsvertrag regeln.
Vertraglich zu regelnde Punkte
Gewisse Fragen rund um den Kauf und Unterhalt von gemeinsamem Wohneigentum gehören unbedingt in einen Vertrag:
Wer ist der Erwerber der Liegenschaft?
Wie wird der Kauf finanziert?
Wer beteiligt sich in welchem Ausmass an den Haushalts- und den laufenden Kosten?
Wer verfügt über welche Mitbestimmungsrechte betreffend Entscheide über die Liegenschaft?
Welche Regelungen gelten bei einer allfälligen Trennung?
Wer verfügt über welches Vermögen und über welche Schuldenlast?
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Am besten schriftlich
Aus Beweisgründen sollten Sie einen solchen Vertrag schriftlich abfassen und mit Ihrem Partner zusammen unterschreiben. Zusätzlich können Sie ein Inventar erstellen. Dieses regelt im Falle einer Trennung die finanziellen Ansprüche beider Partner und verhindert unter Umständen einen Streit.
Erwerb der Liegenschaft
Als Paar haben Sie verschiedene Möglichkeiten, eine Liegenschaft zu erwerben.
Alleineigentum
Beim Alleineigentum wird nur derjenige Partner im Grundbuch als Eigentümer aufgeführt, der die Liegenschaft erworben hat. Dabei sollten Sie festlegen, wer welchen Beitrag zum Unterhalt leistet und ob der andere Partner einen Mietzins bezahlen muss.
Miteigentum
Häufiger ist die Form des Miteigentums. Da beide Partner einen Teil des Hauses kaufen, werden die Anteile der beiden separat im Grundbuch aufgeführt. Beide Partner können frei über ihren Anteil verfügen.
Gesamteigentum
Beim Gesamteigentum stehen beide Partner als hälftige Eigentümer im Grundbuch, da ihnen das Haus zu gleichen Teilen gehört. Beide Partner können nur gemeinsam über einen Verkauf entscheiden.
Vor der Trennung alles regeln.
Wenn die Liebe vergeht
Es ist ratsam, für den Fall einer Trennung die finanzielle Beteiligung bereits im Voraus zu regeln. Dabei muss zunächst ein Experte den Wert des Hauses schätzen.
Regeln sollten Sie auch, wer und unter welchen Bedingungen die Liegenschaft übernehmen kann. Wenn weder die eine noch andere Partei das Haus behalten möchte, wird nach einer Trennung ein Makler mit dem Verkauf beauftragt.
Der Erlös sollte zunächst die Hypothek decken. Danach sind die Einlagen der beiden Vertragsparteien zurückzuerstatten. Ein allfälliger Gewinn oder Verlust wird schliesslich nach einem bestimmten Verteilschlüssel zwischen den Parteien aufgeteilt.
Kommentare (1)
Simone Schöler
(21.05.2013 22:57:54)
Guten Tag
Im September 2012 haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft und nichts mündlich oder schriftlich im Falle einer Trennung vereinbart. Muss mein Ex-Freund sich an irgendwelchen Kosten beteiligen?
Danke für ihre rasche Antwort.
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