Ratgeber: Bauen & Renovieren

 
 

Hausbau mit einem Generalunternehmer
Die Umsetzung eines Hausbaus ist komplex und zeitintensiv. Ein Generalunternehmer kann ihnen dabei unter die Arme greifen: Er koordiniert die Handwerker und setzt sich mit Bautechnik sowie gesetzlichen Vorschriften auseinander.
23.04.2012 Alex Hämmerli

Der Generalunternehmer hat auch die Handwerker unter sich.
Der Generalunternehmer übernimmt für Sie alle baulichen Leistungen zur Errichtung des Hauses und übergibt es Ihnen in der Regel schlüsselfertig.

Hausbau in der Hand des Generalunternehmers
Sie werden dabei in vielerlei Hinsicht entlastet: Der Generalunternehmer wählt die Handwerker aus und koordiniert ihre Arbeit, er bestellt die nötigen Baustoffe, schliesst sämtliche Verträge auf seinen Namen ab und hält die Finanzen unter Kontrolle.

Sie müssen sich dadurch nicht mit den beteiligten Unternehmen auseinandersetzen, verfügen aber auch über kein direktes Weisungsrecht gegenüber den Handwerkern.


Weitere Artikel zum Thema Hausbau
 Was sind die Kosten beim Hausbau mit Architekt?
 Baupfusch - Was nun?
 Das passende Haus bauen


Sicherheit für Bauherrn durch Werkvertrag
Der Generalunternehmer ist der einzige Vertragspartner des Bauherrn während der Bauzeit und somit der einzige Ansprechpartner neben dem Architekten.

Seine Leistungen und Verantwortlichkeiten werden im Generalunternehmer-Werkvertrag geregelt. Das bringt Sicherheit: Der Generalunternehmer übergibt den Bau zu einem im Voraus festgelegten Fixpreis und an einem garantierten Bezugstermin. Er bürgt ausserdem für eine einwandfreie Qualität, was für Sie als Bauherrn die Durchsetzung der Garantierechte bei allfälligen Mängeln vereinfacht.

Vorgängige Planung ist Aufgabe des Architekten
Die vorgängige Planung und Ausarbeitung des Projekts fällt jedoch nicht in seinen Zuständigkeitsbereich; sie verbleibt beim Bauherrn und dem Architekten. In der Regel übernimmt ein Generalunternehmer ausschliesslich die Bauausführung. Zusätzlich kann er aber auch beratend bei der Auswahl des Bausystems sowie des Materials und der Dimensionierung mitwirken.

Schutz vor Überraschungen
Der Begriff «Generalunternehmer» ist in der Schweiz keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Rechte und Pflichten von Generalunternehmern sind daher nicht verbindlich festgelegt. Die Zusammenarbeit mit einem unseriösen Generalunternehmer kann Konsequenzen nach sich ziehen, die von einer langen Mängelliste bis zu einem Bankrott während der Bauphase reichen können.

 Was wenn der Generalunternehmer Konkurs geht?


Was wissen Sie über den Generalunternehmer?
Referenzen einholen ist ein Muss
Deshalb sollten Sie als Bauherr das Unternehmen vorgängig genau unter die Lupe nehmen: Holen Sie Referenzen ein – beispielsweise über Bekannte und Verwandte oder mittels Online-Foren – und lassen Sie die Bonität des Unternehmens überprüfen.

Den Werkvertrag sollten Sie zudem auf Herz und Nieren prüfen und den Leistungsauftrag möglichst genau definieren. So schützen Sie sich vor unverhofften Überraschungen.


Kommentare (1)

kluiver (04.12.2012 08:06:23)
Ich habe die Genehmigung in Mergoscia, 10 km von Locarno entfernt, (Tessin) ein Haus zu bauen.
Ich möchte ein Generalunternehmer finden das Haus zu bauen.
Das Haus werde 190m2 gross sein.

[Adresse entfernt, is24]

Kommentar abgeben

Name
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Text
500 verbleibende Zeichen 
Zurück
 

Mietkaution

Artikel suchen

 
RSS-Feed

Kostenlos bestens informiert.