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Ausbau des Hauses: Das müssen Sie wissen
Als Hauseigentümer möchten Sie einen Wintergarten bauen, den Balkon vergrössern oder den Estrich als Dachgeschoss ausbauen? Das erwarten die Baubehörden von Ihnen beim Ausbau des Hauses.
20.03.2012 Alex Hämmerli
Das Ausbauen des Dachstocks oder der Anbau eines Wintergartens sind beliebt, um einen Wohnbau zu erweitern. Vielerorts ist heute eine höhere Ausnützung zugelassen als zur Bauzeit des Hauses.
Einschränkungen für die Bauplanung gibt es aber immer noch zu Hauf. Möglicherweise würde Ihr geplanter Wintergarten zu nahe an die Grundstückgrenze reichen. In diesem Fall können Sie versuchen, mit Ihrem Nachbarn ein Näherbaurecht auszuhandeln. Ein solches muss im
Grundbuch
eingetragen werden.
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Ist das äussere Erscheinungsbild des Hauses betroffen, müssen bereits kleine Änderungen bewilligt werden.
Nutzungsänderungen sind bewilligungspflichtig
Um- und Ausbauten an Immobilien brauchen fast immer eine Baubewilligung. So muss etwa selbst eine Nutzungsänderung bestehender Räume von den Behörden abgesegnet werden – beispielsweise für den Estrichausbau zum Wohnraum.
Ist das äussere Erscheinungsbild des Hauses betroffen, müssen bereits kleine Änderungen bewilligt werden, etwa die neue Lucarne im Dachstock oder die Vergrösserung des Balkons. Allerdings bestehen zwischen den Baugesetzen der Kantone und Gemeinden teils grosse Unterschiede.
Keine einheitlichen Antworten für Ausbau des Hauses
Es gibt darum keine allgemeingültige Antwort, ab wann die Behörden beim Um- und Ausbau zu kontaktieren sind. Bei einfachen Sanierungsprojekten wird ihnen Ihr Bauamt direkt Auskunft geben. Für grössere Bauprojekte – etwa für Anbauten – sollten Sie, frühzeitig eine Fachperson beiziehen.
Baugesuche kosten Geld
Baugesuche müssen immer bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Laut dem
Gebührenrechner auf der Website der Stadt Zürich
kostet das Bewilligungsverfahren für eine Bausumme von 100‘000 Franken zwischen 2700 und 3600 Franken.
Baugesuche brauchen Zeit
Baubewilligungsverfahren sind zudem zeitaufwändig. Die Vorprüfung des Projekts dauert bei einfachen Sanierungsprojekten zwischen zwei und vier Wochen. Dann erfolgt die Ausschreibung mit einer Einsprachefrist von weiteren 20 bis 30 Tagen. Um eine unnötige Verlängerung des Bewilligungsverfahrens wegen Einsprachen möglichst zu vermeiden, sollten Sie früh schon mit Ihren Nachbarn über das Projekt sprechen.
Ausbau des Hauses mit Bauabnahme abgeschliessen
Ist die Baubewilligung einmal erteilt, muss je nach Gemeindegesetz mit den Arbeiten innerhalb einer bestimmt Frist begonnen werden. Auch für die Zeit bis zur Fertigstellung kann es behördliche Auflagen geben. Je nach Bauvorhaben ist nach der Fertigstellung eine Bauabnahme durchzuführen. Erst dann ist das Projekt für die Baubehörden abgeschlossen.
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