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Betreibungsauszug über Dritte besorgen
Einen Betreibungsauszug können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine andere Person bestellen. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.
12.07.2012 Alex Hämmerli
Nur mit Vollmacht erhalten Sie einen Betreibungsauszug über Dritte.
Ihr künftiger Mitbewohner oder Ihre Partnerin sind in den Ferien, und Sie brauchen dringend deren Betreibungsauszug?
Besonderes Interesse muss sein
Das ist möglich: Sie können einen Betreibungsauszug über Dritte bestellen. Denn gemäss
Art 8a SchKG
ist es erlaubt, die Betreibungsgeschichte einer anderen Person einzusehen, wenn man dafür ein besonderes Interesse glaubhaft machen kann.
Das ist etwa dann der Fall, wenn jemand, der Ihnen nahe steht, einen Kredit aufnehmen will, sich für eine Wohnung bewirbt oder sich ein Auto kaufen will.
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Was brauchen Sie, damit alles klappt?
Damit Sie den Betreibungsauszug für eine andere Person besorgen können, brauchen Sie einige Amtspapiere:
Eine Kopie des Ausweises der betreffenden Person
Eine Kopie des Schriftenempfangsscheins der Person (falls dieser nicht vorhanden ist, zahlt man eine zusätzliche Gebühr)
Diese Dokumente können Sie sich beispielsweise einscannen und im Anschluss per E-Mail zusenden lassen. Eine andere Option ist der Versand per Fax oder Brief.
Eine Vollmacht für den Betreibungsauszug über Dritte
Zusätzlich zu den Kopien brauchen Sie eine Vollmacht, in der Sie persönlich die ausdrückliche Erlaubnis erhalten, für die unterschreibende Person einen Betreibungsauszug zu beziehen. Auch hier reicht eine Kopie bzw. ein Fax.
Beim Erstellen der Vollmacht können Sie sich an folgendem Wortlaut orientieren: «Hiermit erteile ich Pierre Loyer die Erlaubnis, für mich, Anna Müsterli, einen Betreibungsauszug für die Wohnungsbewerbung zu beantragen.»
Nicht nur am Schalter des Betreibungsamts
Falls Sie den Betreibungsauszug nicht am Schalter des Betreibungsamts sondern per Post beantragen möchten, sollten Sie ausserdem einen vorfrankierten Briefumschlag beilegen.
Online können Sie den Betreibungsauszug beim
Bundesamt für Justiz
bestellen.
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