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Hauskauf - Die Versicherung kaufen Sie mit
Bei einem Hauskauf gehen die bestehenden Versicherungen automatisch an den neuen Eigentümer über. Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie sich dagegen wehren. Wichtig ist das Einhalten der gesetzlichen Fristen.
14.10.2011 Valeska Blank
Die Grundlage für diese Regelung ist im
Versicherungsvertragsgesetz (Art. 54)
zu finden: Seit 1. Juli 2009 bleiben die obligatorische Gebäudeversicherung sowie auch freiwillige Versicherungen wie etwa eine Gebäudewasserversicherung oder eine Hausratversicherung nach der
Handänderung
automatisch gültig.
Vorteile für den Käufer
Das bringt dem frisch gebackenen Eigentümer einer Immobilie im Prinzip
Beim Hauskauf werden die Versicherungen grundsätzlich übernommen.
nur Vorteile: Riskante Deckungslücken im Versicherungsschutz des gekauften Hauses und deren oft gravierende finanzielle Folgen werden so vermieden.
Auch wenn im Papierkrieg, den ein
Hauskauf
mit sich bringt, der Gedanke an die richtige Versicherung erst einmal untergeht: Sie sind als Hauskäufer gegen allfällige Schäden an Ihrer neuen Immobilie von Anfang an geschützt.
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Ablehnen ist möglich
Doch was können Sie tun, wenn Sie die bestehenden Versicherungen nicht übernehmen wollen? Das kann z. B. sein, wenn Sie mit der Ausgestaltung der Police oder der Wahl des Versicherungsunternehmens nicht einverstanden sind.
In diesem Fall können Sie sich zur Wehr setzen. Als neuer Eigentümer haben Sie das Recht, den Übergang des Versicherungsvertrages durch eine schriftliche Erklärung abzulehnen. Wichtig ist, dass Sie das innert 30 Tagen nach der Handänderung tun.
Auch die Versicherung kann ablehnen
Es kann jedoch auch der umgekehrte Fall eintreten. Wenn die zuständige Gesellschaft den Versicherungsvertrag nicht weiterführen möchte, kann sie ihn innert 14 Tagen nach Kenntnis des neuen Eigentümers auflösen. Der Vertrag endet dann frühestens 30 Tage nach der Kündigung.
Tipp: frühzeitig informieren
Obwohl der Übergang von Versicherungsverträgen gesetzlich klar geregelt ist, ist es doch empfehlenswert, die zuständige Versicherungsgesellschaft frühzeitig über den Eigentümerwechsel des Hauses zu informieren.
So haben beide Vertragsparteien genügend Zeit, die Versicherungsverträge allenfalls den geänderten Verhältnissen anzupassen.
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