Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Was darf der Vermieter?
Viele Mieter sind sich nicht sicher, was ihr Vermieter darf – und was nicht. Hier finden Sie alles über Schlüssel, Schlösser und Hausfriedensbruch.
12.11.2012 Alex Hämmerli

Der Vermieter muss seinen Besuch vorher jeweils anmelden.
Durch den Mietvertrag hat sich der Vermieter dazu verpflichtet, Ihnen die Wohnung oder das Haus zur Benutzung zu überlassen. Er darf nicht ohne Grund in Ihre Mietwohnung.

Kein Recht auf freien Zugang
Der Vermieter hat sämtliches Gebrauchsrecht abgegeben. Das gilt auch für dazugehörige Nebenräume, beispielsweise für Keller, Estriche oder Garagen.

Betritt der Vermieter ihr Mietobjekt ohne Einwilligung, begeht er Hausfriedensbruch. Dabei ist es egal, ob Sie gerade zuhause sind oder nicht. Bei Hausfriedensbruch sieht das Gesetz Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.


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Es gibt auch Ausnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Vermieter dennoch das Recht, Ihre Mietwohnung zu besichtigen, auch wenn Sie das nicht wollen.

So müssen Sie ungebetene Besuche etwa dann akzeptieren, wenn der Vermieter die Immobilie verkaufen oder weitervermieten will. Ebenfalls darf sich der Vermieter in der Wohnung umsehen, wenn ein Mangel beseitigt werden soll.

Solche Besuche muss der Vermieter oder die Liegenschaftsverwaltung aber früh genug ankündigen. Die Besuche müssen ausserdem zu zumutbaren Zeiten geschehen. Der Vermieter darf Ihnen also nicht am Mittwoch um 23 Uhr einen Besichtigungstermin aufzwingen.

ACHTUNG: In absoluten Notfällen, beispielsweise wenn die Wohnung brennt oder wenn eine Wasserleitung gebrochen ist, müssen Sie den sofortigen Zutritt akzeptieren.


Die Schlüssel gehören Ihnen
Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder entsprechenden Vertrag darf der Vermieter auch keinen Wohnungsschlüssel oder Passepartout bei sich behalten.

Will Ihnen der Vermieter trotz Aufforderungen die Wohnungsschlüssel nicht ausnahmslos herausgeben, dürfen Sie die Schlösser auswechseln lassen – auf Kosten des Vermieters.


Kommentare (56)

ImmoScout24 @Alfred Ineichen (24.04.2013 15:01:22)
Guten Tag Alfred Ineichen
15 Jahre sind eine lange Zeit. Während dieser Dauer scheinen keine Einbrüche vorgefallen zu sein. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass keine unmittelbare Gefahr besteht. Ob Sie Anspruch darauf haben, dass der Vermieter die Kosten für ein neues Schloss übernimmt, sollten Sie am besten mit einer Fachperson und/oder auch mit der für Sie zuständigen Schlichtungsstelle besprechen. http://bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden (Link kopieren).
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Cornelia Kobler (24.04.2013 10:35:36)
Guten Tag Cornelia Kobler
Was genau haben Sie mit Ihrem Vermieter abgemacht? Normalerweise gilt, dass der Vermieter nur mit Ihrem Einverständnis die Wohnung betreten darf. Lesen Sie dazu unseren Beitrag: "Wohnungsbesichtigung: Der Vermieter muss sich anmelden". Kopieren Sie dafür folgenden Link: http://bit.ly/IS24_3572.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
svenja (08.04.2013 09:52:22)
hallo...
Ich wüsste gerne wie lange vorher ein Termin für die Instandsetzung der evtl.nicht richtig schliessenden Tür angekündigt werden muss sowie das die Heizungen abgelesen werden und andere Dinge die den Zugang in die Mieträume benötigen.Danke:-)
ImmoScout24 @Katzenfreund (21.03.2013 16:10:54)
Guten Tag Katzenfreund
Je nachdem, was Sie mit der Verwaltung abgemacht haben, gilt die Bewilligung auch für eine neue Katze nachdem die alte verstorben ist. Voraussetzung ist, dass in der Bewilligung allgemein von "einer Katze" die Rede ist. Wird ausdrücklich auf ein bestimmtes Tier (evtl. auch mit Foto) verwiesen, brauchen Sie für die neue Katze auch eine neue Erlaubnis.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Patrick (31.01.2013 14:25:40)
Gutten tag,
Meine Frage: ich wohne in einem Hotel im Personalhaus habe mein eigenes Zimmer mit Mietvertrag, habe auch kaution bezahlt, wie in einer richtigen wohnung. Darf der Vermieter einfach in mein Zimmer kommen für eine Zimmerkontrolle. er hat sich schon angekündigt aber ich war nicht einferstanden und gar nicht im zimmer, denoch ist er einfach reingekommen. und es fehlte eine lampe, nach der arbeit sah ich das die lampe ersetzt wurde, ist das hausfriedensbruch!!!. Danke euch
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