Services & Tools
 

Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

1. August - (fast) wie ein Sonntag
Der Schweizer Nationalfeiertag ist erst seit einigen Jahren ein gesetzlicher Feiertag. Für Feste, Böller und Lärm gilt: Alles muss im Rahmen bleiben – trotzdem ist mehr erlaubt, als an einem gewöhnlichen Sonntag.
23.07.2012 Swisscontent Corp.

Am 1. August feiert die Schweiz Geburtstag.
Der 1. August ist arbeitsrechtlich ein dem Sonntag gleichgestellter arbeitsfreier Tag.

Kantonale Regelungen
Was die Vorschriften über die Sonntagsruhe betrifft, verweist das Gesetz ausdrücklich auf die kantonalen Regelungen.

Wenn es um Immissionen wie Lärm und Rauch geht, sind zwei unterschiedliche Bereiche zu beachten: Einerseits das Nachbarrecht und andererseits die kommunalen Lärmvorschriften.

Kommunale Lärmvorschriften
Praktisch alle Gemeinden verfügen über kommunale Vorschriften, welche die Nachtruhe aber auch den Umgang mit Feuerwerk regeln.

 Ein Beispiel: Gemeinde Walenstadt (PDF 90KB)

Sie können aber beruhigt sein: Die meisten Vorschriften erlauben das Abfeuern von Feuerwerk am 1. August ausdrücklich (wie meist auch an Silvester). Allerdings kann es sein, dass die Gemeinde dafür verschiedene Zonen bestimmt.

Nachtruhe am Nationalfeiertag einhalten
Die Nachtruhe gilt allerdings auch am 1. August. Meist zeigt sich die Polizei aber kulanter als «normal». Dennoch: Sie dürfen auch am 1. August nicht bis morgens um 4 Uhr auf Ihrem Balkon eine Party feiern.


Weitere Artikel zum Thema draussen feiern
 Der lärmende Nachbar - das müssen Sie tolerieren
 Ist Grillieren auf dem Balkon erlaubt?
 Grillieren ohne Gefahr


Feuerwerk gehört am Nationalfeiertag dazu.
1. August und das Nachbarschaftsrecht
Auch die Nachbarn müssen am Nationalfeiertag etwas mehr «ertragen» als an üblichen Sonntagen. Allerdings müssen Sie die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr in den Grundzügen einhalten.

Trotzdem: Am 1. August sollten sich die Nachbarn etwas kulanter zeigen und auch mal akzeptieren, dass Sie etwas mehr grillieren und etwas länger auf dem Balkon sitzen bleiben. Hier gilt es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

Vorsicht beim Feuerwerk und beim Grill
Passen Sie auf, dass der Grill nicht zum Brandherd wird. Und achten Sie auch darauf, wo und in welche Richtung Sie die Feuerwerkskörper loslassen. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu heftigen Bränden führen. Gute Tipps gibt die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB).


Kommentare (3)

H. Brühwiler (17.07.2012 11:03:16)
Feuerwerk ? Beispiel Stadt Zürich: Fast vollständig in Links-Grüner Hand. Jedes Abgaswölklein wird verdammt, aber wenns um Feuerwerke geht, dann werden jährlich mehrere monumentale Feuerwerke gezündet. Wahrscheinlich kommt von daher die These: Wieso nennt man die Grünen auch Schnittlauch-Grüne ? > "Aussen Grün, Innen Hohl". Hat doch was, oder ?
Fam. Schellenberg (17.07.2012 10:45:44)
Feuerwerk erfreut die Augen für ein paar Sekunden. Tausende von Tieren leiden aber für Stunden. Hunde zittern verstecken sich und/oder laufen weg. Wilde Tiere (z.B. Enten) fliegen davon und überlassen ihre Jungen dem Schicksal. Der Preis (tierische Schicksale) ist viel zu hoch. Fazit: Nur wer gegenüber den Tieren völlig gleichgültig eingestellt ist, kann Freude an Feuerwerk haben. Verzchten Sie bitte auf Feuerwerk, dann haben Sie echt etwas gutes getan!!!!! Die Tierwelt dankt es Ihnen.
J.B.A. (17.07.2012 08:59:08)
Immer häufiger wird bereits am 31.7. und dann auch am 1.8. gefeiert und vor allem Feuerwerk verschossen. Damit werden an 2 Abenden, Kleinkinder, ältere Menschen die früher ins Bett möchten, Tiere im Stall und Haus,und in der Natur und vor allem auch die Luft zweimal belastet. Man sollte per Gesetz nur den 1.8. für lärmige Festivitäten zulassen.

Kommentar abgeben

Name
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Text
500 verbleibende Zeichen 
Zurück
 

Mietkaution

Artikel suchen

 
RSS-Feed

Kostenlos bestens informiert.