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Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Ihre Wohnung wird gekündigt
Ihr Vermieter kann Sie nicht von heute auf morgen ohne Grund auf die Strasse stellen. Das Kündigungsschreiben muss fristgerecht und in korrekter Form bei Ihnen eintreffen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Schreiben anzufechten.
07.09.2011 CFO

Will der Vermieter den Mietvertrag kündigen, so muss er dafür ein kantonales Formular verwenden. Dieses muss von jenem Kanton sein, in welchem die Wohnung liegt.

Ehepaare muss der Vermieter getrennt anschreiben. Bei mehreren Mietern, wie beispielsweise bei einem Konkubinat oder einer WG, genügt ein gemeinsames Schreiben an alle Mieter.

Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Erhalten Sie beispielsweise eine Kündigung, die mit einer faksimilierten Unterschrift signiert ist, so ist dieses Schreiben ungültig.

Drei Monate Kündigungsfirst
Der Vermieter muss sich an die vertragliche Kündigungsfrist halten, mindestens aber drei Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin sein Begehren einreichen. Wird die Frist nicht eingehalten, so gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin.

Sind Sie als Mieter mit der Kündigung nicht einverstanden, können Sie diese innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde
anfechten und verlangen, dass sie für ungültig erklärt oder verlängert wird.

Muss ein Grund angegeben werden?
Ihr Vermieter muss keinen Grund nennen, weshalb er Ihnen gekündigt hat – aber Sie können eine Begründung verlangen. Allerdings bleibt eine Kündigung auch ohne Angaben von Gründen gültig.

Jedoch: wird keine Begründung angegeben und Sie fechten die Kündigung an, stehen Ihre Chancen nicht schlecht, dass das Kündigungsschreiben für ungültig erklärt wird.
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Kommentare (14)

Karolina (05.05.2013 11:59:45)
Mündliche Fristlose Kündigung von dem Vermieter 12 Tage vor dem Ablauf ordentliche Kündigung durch den Mieter auf grund offene Nebenkostenabrechnungen fur letzte drei Monate welche habe ich bekommt 1 Tag nach dem Kündigung und sofort bezahlt. Obwohl habe ich alles bezahlt meine Hauptmieterin und Mitbewohnerin hat mich rausgeschmiessen und die schlussel fur das Wohnung genommen. Von 25 bis ende des Monat habe ich nicht mehr dort gewohnt. Ist Ihre Kündigung wirksam? Recht fur das Hotel kosten frag
D.S (28.03.2013 20:40:44)
Hallo,
Unser Vermieter hast uns gestern die Wohnung nach 5 Jahren gekündigt dawir nicht fristgerecht zum 1.3.13 die miete eingezahlt haben dieku Kündigung ist auf den 30.4.13 also haben wir nur 4 Wochen Zeit was zu finden und umzuziehen
Wir haben 5 kleine Kinder ich weiss einfach nicht was ich machen soll die schlichtungsbehòrde sagte mir ich könnte nichts machen er sei im Recht
Ist das wirklich so???
Oder kann ich irgendwie dagegen angehen?
Mfg.D.S
Sabina K. (28.03.2013 09:01:37)
Guten Tag

Wir haben Kündigung bekommen, frist drei Monaten, Grund:
Aus einer 3 Zimmer-Wohnung möchten wir 2-2 Zimmer-Wohnung machen. Aus diesem Grund sind Sie gekündigt. So schreibt auf dem offiziellem Blatt der Eigentümer.

Dürfen wir in diesem Fall wenn wir eine Wohnung frühzeitig finden, umziehen, ohne weiterhin die Miete von alter Wohnung zu bezahlen?

Gruss K
reni (15.03.2013 16:47:45)
guten tag

wir haben heute die kündigung per 30.06.2013 vom vermieter erhalten. er hat keinen grund angegegen. es steht bei begründung: hinweis: die kündigung muss auf verlangen begründet werden, art. 271 abs. 2 or. im weiteren wird darauf hingewiesen, dass man sich bei der schlichtungsbehörde am ort melden kann. wie muss man weiter vorgehen, wenn man die kündigung anzweifelt? nützt es etwas, wenn man mit der verwaltung rücksprache nimmt? die kündigung erfolgte mit dem amtlichen formular
Marina (15.03.2013 12:06:24)
Grüezi
Wenn eine Privatperson ein Mietshaus kauft und wegen Umbau/Abriss des Hauses den Mietern kündigt und diese schnell eine neue Wohnung finden bis wann müssen sie miete zahlen und müssen sie kündigen auf einbestimmtes Datum oder kann man per sofort aus der Wohnung ausziehen mit der Info an die Veraltung?
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